Er durfte sich Brigitte M. nicht nähern, deshalb wurde Friedolin K. verurteilt

Winsen. Er hat gelitten, er war restlos verknallt. Er dachte, Brigitte M. sei die Frau seines Lebens. Das ist schon schlimm genug für so einen Menschen", sagte Angela Krützfeld gestern in ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht Winsen. Erschienen war ihr Mandant Friedolin K., 57, aus Seevetal zu diesem Prozesstermin nicht. Trotzdem wurde verhandelt.

Was ihm vorgeworfen wurde? Er sei in der Nacht von Ostersonnabend auf Ostersonntag 2010 zu seiner ehemaligen Kollegin gefahren, habe gegen ihre Fenster geklopft und sturmgeklingelt, obwohl es eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Winsen gab, nach der es Friedolin K. untersagt war, sich der Wohnung Brigitte Ms. zu nähern. Nachdem ihn Brigitte M. zur Rede gestellt und die Polizei gerufen habe, habe sich der Angeklagte in der Nachbarschaft versteckt und solange gewartet, bis die Beamten wieder gefahren seien. Daraufhin habe er wieder geklingelt und geklopft.

Einen Monat später drohte er seinem Kollegen Hansgeorg W., der sich mit Brigitte M. angefreundet hatte, auf dem Parkplatz vor dem Ashausener Friedhof mit den Worten "Jetzt ist das Maß voll, ich mache gar nichts, aber ich lasse machen."

Beide Männer waren zu dieser Zeit in dem Altenheim/Pflegedienst als Fahrer beschäftigt, bei dem Brigitte M. als Altenpflegerin arbeitete.

Schon länger habe der unglücklich Verliebte Brigitte M. nachgestellt. Im Oktober 2009 sei er deshalb wegen Stalkings verurteilt worden, auf Bewährung. Auf Antrag von Brigitte M. hatte das Gericht die einstweilige Anordnung erlassen, nach der er sich ihr nicht nähern darf.

Genau gegen diese Anordnung habe er mit seinem nächtlichen Besuch verstoßen. Der zweite Straftatbestand: Die Drohung gegen Hansgeorg W. "Ich glaube, meine Freundschaft zu Frau M. war ihm ein Dorn im Auge. Er hat wohl geglaubt, ich wolle mich zwischen die beiden drängen", so der Zeuge Hansgeorg W. Er halte ihn im Grunde für harmlos, einen netten Kerl. Er sei nur manchmal ein bisschen "spinnerig". Auf die Frage von Richterin Harriet Schroer, ob Brigitte M. glaube, dass er jetzt Ruhe gibt, antwortete sie: "Ich hoffe, in den letzten Monaten ist nichts mehr vorgefallen, aber man weiß ja nie."

Das Friedolin K. sich in letzter Zeit nicht mehr bei Brigitte M. gemeldet hat, hielt die Richterin dem Angeklagten zu Gute. "Trotzdem ist das eine Art von Verliebtheit, für die ich kein Verständnis mehr aufbringen kann." Ihr Urteil: 80 Tagessätze zu je acht Euro.