Angeklagter hat schon reichlich Straftaten auf dem Konto. “Mein Unrechtsbewusstsein war wohl nicht so, wie es sein sollte.“

Harburg. "Mein Unrechtsbewusstsein war wohl nicht so, wie es sein sollte", gestand Oliver S. vor dem Amtsgericht Harburg. Der 37-Jährige hatte unter falschem Namen bei Versandhäusern teure Handys und Designer-Garderobe im Gesamtwert von mehr als 2000 Euro bestellt und nicht bezahlt. "Ich wollte all diese schönen Dinge haben, aber ich hatte reichlich Schulden und hätte sie unter meinem richtigen Namen wohl nicht bekommen", sagte S. nach der Verlesung der Anklage, "sonst kann ich nichts zu meiner Entlastung anführen".

Der Angeklagte war nicht zum ersten Mal mit den Gesetzen aneinander geraten. Wegen Betruges wurde er schon einmal zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, danach musste er nach eigenen Worten trotzdem "auf Staatskosten wohnen". Die Bewährung wurde wegen einer neuen Straftat widerrufen und die Strafe vollstreckt. S. hatte damals in großem Stil Versicherungsverträge gefälscht, um die Provisionen zu kassieren.

Auch die neuen Betrügereien hätten Oliver S. schon vor der Verhandlung fast ins Gefängnis gebracht. Weil er den Termin geschwänzt hatte, erließ der Richter einen Haftbefehl. Unter strengen Auflagen wurde S. jedoch von der Haft verschont.

"Wie soll es denn jetzt mit Ihnen weitergehen?", fragte Amtsrichter Frank Giesler, "immer biegen Sie sich die Wirklichkeit so zurecht, dass sie zu Ihren Wünschen passt, und am Ende kommen Straftaten dabei heraus".

Wortreich gelobte Oliver S. Besserung: "Ich weiß, dass ich wieder einmal einen dummen Fehler gemacht habe, diesmal habe ich wirklich daraus gelernt". Der Staatsanwalt mochte die Sache nicht als kleinen Ausrutscher abtun. "Die früheren Strafen haben Sie offenbar nicht beeindruckt", hielt er dem Angeklagten vor, "außerdem ist dies hier vielleicht nur die Spitze des Eisbergs. Es sollte mich nicht wundern, wenn bald noch mehr Betrügereien ans Tageslicht kommen". Er beantragte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Richter hielt dem Angeklagten sein freimütiges Geständnis zugute, "außerdem haben Sie einen krisensicheren Arbeitsplatz und leben in einer festen Beziehung, man kann also von einer günstigen Sozialprognose ausgehen". Das Urteil lag mit sechs Monaten auf Bewährung noch etwas unter dem Antrag des Staatsanwalts.