21.12.12

Bewerbungsgespräch

Lügen ist in Job-Gesprächen manchmal erlaubt

Tabuthemen: Wer im Bewerbungsgespräch gefragt wird, ob er Kinder will, darf Nein sagen, egal wie seine wahre Meinung ist.

Foto: pa/beyond/diffus/diffused
young woman sitting at conference table with two businessmen
Pflegebedürftige Eltern, gefährliche Hobbys – das gehört nicht ins Interview und muss nicht preisgegeben werden

Bis zu einem gewissen Punkt läuft das Vorstellungsgespräch wie geplant. Es geht um den alten Job, die Ausbildung, das Verhältnis zu den ehemaligen Kollegen: alles Themen, mit denen der Bewerber gerechnet hat. Doch dann auf einmal eine Frage, die den Jobsuchenden total verblüfft: "Planen Sie eigentlich demnächst ein Kind?" Fragen wie diese bringen Bewerber meist aus dem Konzept. Darf der Personaler das? Und selbst wenn nicht: Sollte man auf so eine private Frage antworten?

Fragen nach der Familienplanung sind rechtlich nicht erlaubt, sagt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auch nach der Parteizugehörigkeit, der Religion, der sexuellen Neigung oder der Gewerkschaftszugehörigkeit darf sich der Arbeitgeber nicht erkundigen. Fragen, die auf die Pflegebedürftigkeit der Eltern abzielen, sind ebenfalls unzulässig. "Der Kernbereich der Privatheit muss geschützt sein", sagt Perreng. Diese Informationen gehen den Arbeitgeber schlicht nichts an.

Werden Bewerber dennoch nach einem Tabuthema gefragt, dürften sie lügen. Vom Gesetz her sei das gedeckt, sagt die Arbeitsrechtlerin. Behauptet zum Beispiel eine Frau im Bewerbungsgespräch, sie sei nicht schwanger, ist das rechtlich in Ordnung. Und zwar selbst dann, wenn sie es zu dem Zeitpunkt tatsächlich doch ist - und wenige Monate später ein Kind bekommt. Wird nach dem Kinderwunsch gefragt, könnten Arbeitnehmer beispielsweise sagen: "Wissen Sie, momentan ist mir die Karriere wichtiger", empfiehlt Judith Engst, die einen Ratgeber zum Thema Bewerbungen geschrieben hat.

Jobsuchende sollten aus taktischen Gründen jedoch nur im äußersten Fall lügen. Denn kommt die Wahrheit im Nachhinein ans Licht, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber oft ramponiert. Arbeitsrechtlerin Perreng rät, es von der Situation abhängig zu machen: Habe man das Gefühl, bei wahrheitsgemäßer Beantwortung den Job nicht zu bekommen, sollte man lügen. Frage der Personaler dagegen in freundschaftlicher Atmosphäre nach den Hobbys, sollte man besser die Wahrheit sagen - auch wenn ihn diese Information streng genommen nichts angeht. Denn kommt die Wahrheit heraus, steht im Fall der Hobbys der Schaden in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Auch wenn es unfair ist: Im Nachhinein haben Bewerber kaum Chancen, Personaler wegen unzulässiger Fragen zur Verantwortung zu ziehen, sagt die Gewerkschafterin. In so einem Fall müssten sie nachweisen, dass sie bei einer anderen Antwort die Stelle bekommen hätten. Das ist sehr schwierig. Und selbst wenn der Beweis gelingt: Dann haben Jobsuchende keinen Anspruch auf Anstellung, sondern nur auf Schadenersatz. Den beschränken die Gerichte meist auf die Kosten für die Bewerbung selbst. "In Zeiten von Online-Bewerbungen ist das natürlich ein sehr geringer Betrag", sagt Martina Perreng.

Doch häufig sind die unzulässigen Fragen der Personaler gar nicht nötig: Viele Bewerber liefern sich selbst ans Messer, hat die Karriereberaterin Magdalena Masluk-Meller beobachtet. Am wirkungsvollsten seien oft simple offene Fragen wie: "Wieso möchten Sie diese Stelle?" Manche Bewerberin antworte dann offen: "Ich bin seit fünf Jahren mit meinem Freund zusammen und möchte nun gerne in München mit ihm zusammenziehen." So eine Antwort könne schnell das Aus bedeuten, sagt Masluk-Meller. Sie rät deshalb, sich im Vorfeld gut zu überlegen, was Jobsuchende dem Personaler erzählen können - und was eher nicht.

Auch Ratgeber-Autorin Judith Engst befürchtet, dass viele Jobsuchende sich eher selbst ein Bein stellen. "Viele Leute geben sorglos im Netz Informationen preis", sagt sie. Oft hinterließen Bewerber dort eine Spur, die unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch überflüssig macht. Um ihre Warnung zu verdeutlichen, gibt sie ein plakatives Beispiel: Die Frage nach dem Kinderwunsch erübrige sich, wenn der Arbeitgeber bei der Internetrecherche bemerkt, dass die Bewerberin etwa in Foren Beiträge zum Thema künstliche Befruchtung im Netz kommentiert.

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