19.07.12

Online-Kauf von Flugtickets

EU-Gericht stärkt Rechte von Verbrauchern im Netz

Rücktrittsversicherungen und andere Zusatzleistungen dürfen online nicht automatisch angeklickt sein. Kunde muss selbst entscheiden.

Foto: picture-alliance/chromorange
Miniaturflugzeug auf Cent Münzen, Billig Airlines
Online-Anbieter von Flugtickets dürfen kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht als automatisch voreingestellt anbieten. Der Verbraucher muss laut EU-Urteil das Angebot selbst wählen

Luxemburg. Beim Online-Verkauf von Flugtickets dürfen Urlaubsanbieter nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazubuchen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-112/11). Die Richter stärkten damit die Rechte der Kunden.

Es sei unzulässig, dass bei der Buchung eine fakultative Zusatzleistung wie eine kostenpflichtige Versicherung voreingestellt sei und der Verbraucher sie bewusst abwählen muss ("opt-out"), lautet das Urteil. Die Richter verlangen, dass der Kunde solche Angebote ausdrücklich annehmen muss ("opt-in").

+++ Diese Ansprüche haben Sie nach einem Flugausfall +++

Im konkreten Fall ging es um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland. Das Oberlandesgericht Köln hatte den Fall nach Luxemburg weitergeleitet. (dpa/abendblatt.de)

Tipps zum Online-Kauf von Flugtickets
Tipps zum Online-Kauf von Flugtickets
Um sich beim Online-Kauf von Flugtickets vor versteckten Zusatzkosten zu schützen, sollten Nutzer jeden Buchungsschritt genau kontrollieren.
"Man muss immer damit rechnen, dass Zusatzleistungen vorausgewählt sind", warnt Reiserechtsexperte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Das kann zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung sein, die der Kunde mit dem Abschließen seiner Buchung unbewusst mitkauft.
Tückisch ist, dass es bei vielen Anbietern so aussieht, als öffne sich mit dem nächsten Klick noch eine Seite im Buchungsprozess. "Dabei ist man in Wirklichkeit schon am Ende", erklärt Gollner.
Nutzer sollten deshalb auf Buttons wie "Reservieren", "Jetzt buchen" oder "Buchen und weiter" achten. Diese Formulierungen könnten darauf hinweisen, dass mit dem nächsten Klick bereits der Kaufvertrag zustande kommt. "Darauf muss man sehr aufpassen."
Das große Problem sei die Vielfalt der Seitengestaltung, sagt Gollner.
Denn der Buchungsprozess – also die Eingabe der persönlichen Daten und aller sonstiger Angaben zum Flug – sieht je nach Anbieter immer anders aus. "Der Nutzer muss sich jedes Mal individuell auf das Layout einstellen. Da gibt es keine Vereinheitlichung."
Gollner rät, nach dem Ticketkauf immer die Bestätigungs-Email des Reiseanbieters zu prüfen. "Eine überraschende Buchung von Leistungen kann auch bei seriösen Unternehmen durch einen Softwarefehler passiert sein."
Dann sollte der Nutzer die Firma direkt kontaktieren. Hat er jedoch aus mangelnder Vorsicht eine Versicherung dazugebucht, die er nicht wollte, wird es mühsam: In solchen Fällen entscheidet Gollner zufolge das Gericht.
Zukünftig sollen Verbraucher mehr Schutz vor versteckten Kosten genießen: Ab dem 1. August tritt eine neue gesetzliche Regelung zur sogenannten Button-Lösung in Kraft. Dann müssen Onlinehändler eindeutig kennzeichnen, wenn ein Mausklick für Nutzer Kosten verursacht. (dpa)
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