Wird der Flug annuliert oder verspätet sich stark, steht Ihnen ein Erstazflug oder ein Hotelbett zu. Die Kosten muss die Airline übernehmen.

Berlin. "Annuliert" - wer diesen Schritfzug für seinen Flug auf der Anzeigentafel sieht, ist meist verärgert. Die Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche eines Fluggastes in diesen und ähnlichen Fällen. Auf sie können sich Betroffene berufen, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder er sich stark verspätet. Außerdem gilt sie, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert werden kann, etwa weil die Maschine überbucht ist.

Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline einen Ersatzflug ermöglichen oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können sich Betroffene das Flugticket ebenfalls komplett erstatten lassen. Zusätzlich muss die Airline dem Passagier je nach Flugdistanz pauschal 250, 400 oder 600 Euro als Entschädigung zahlen. Der Betrag halbiert sich jeweils, wenn ein zeitnaher Ersatzflug möglich ist.

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+++Rechte von Flugreisenden+++

In allen drei Fällen haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Mahlzeiten, Getränke und zwei kostenlose Telefonate. Wird durch die Verzögerung eine Übernachtung nötig, muss die Fluggesellschaft auch für die Hotelkosten aufkommen.