Hamburger Fotografenmeister durfte nicht kandidieren. Prüfungsausschuss tagt

Hamburg. Die Wahl zur Vollversammlung der Hamburger Handwerkskammer im Frühjahr dieses Jahres hat ein rechtliches Nachspiel. Der Hamburger Fotografenmeister Christian Anhalt hat Widerspruch gegen das Verfahren eingelegt, weil er nicht zur Wahl zugelassen wurde. Mit seinem Widerspruch wird sich am Freitag der Wahlprüfungsausschuss der Kammer in einer öffentlichen Sitzung befassen.

Der streitbare Fotografenmeister zählt seit Langem zu den schärften Kritikern der Handwerkskammer und hatte vor Jahren auch auf die zeitweise finanzielle Schieflage der Interessensvertretung aufmerksam gemacht. Unterstützt wird Anhalt vom Bundesverband für freie Kammern (bffk), der für die Abschaffung des Kammerzwangs eintritt und die Wahlverfahren grundsätzlich als undemokratisch kritisiert.

Für die Vollversammlung wollte der Fotografenmeister abseits der sonst üblichen, von den Innungen festgelegten Listen antreten. Die Kandidaten auf diesen offiziellen Listen werden im Rahmen einer Friedenswahl bestimmt: Sie werden öffentlich bekannt gegeben und gelten nach einigen Wochen als gewählt, wenn niemand Einspruch erhebt. Eine Abstimmung im engeren Sinne findet nicht statt.

Christian Anhalt stellte hingegen eine sogenannte unvollständige Liste auf, die zum Teil aus ihm selbst bestand und zum Teil Bezug auf die Kandidaten aus den offiziellen Listen nahm. „Nach unserer Rechtsauffassung ist eine solche Kandidatur zulässig“, sagt der Bundesgeschäftsführer des bffk, Kai Boeddinghaus. Dies habe auch das Hamburger Verwaltungsgericht im November vergangenen Jahres so entschieden.

Bei der Handwerkskammer hält man die eingereichte Liste des Fotografenmeisters hingegen für unzulässig und beruft sich dazu auf eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Darüber hinaus hat Herr Anhalt nicht die notwendige Anzahl an Unterstützerunterschriften für seine Liste vorlegen können“, sagt der Leiter der Rechtsabteilung, Dietmar Buchholz.

Der Wahlprüfungsausschuss wird Anhalt am Freitag zunächst einmal anhören, mit einer Entscheidung ist erst später zu rechen. Weder der bffk, noch die Kammer gehen davon aus, dass die Wahl aufgrund des Widerspruchs wiederholt werden muss. Der Verband wertet es aber schon als Erfolg, dass die Sitzung des Ausschusses überhaupt öffentlich stattfindet.