Die Aussage von Kachelmanns Ex-Geliebter wird wohl noch diese Woche andauern. Ihre Glaubwürdigkeit beeinflusst das Urteil.

Mannheim. Zwölfter Prozesstag: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird seit Montagmorgen die ehemalige Geliebte von Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim weiter vernommen. Die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage dürfte entscheidend für den Ausgang des Prozesses gegen den Fernsehmoderator sein . Die 37-Jährige beschuldigt Kachelmann, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Er bestreitet das. In der vergangenen Woche war die Frau bereits rund zehn Stunden lang vernommen worden.

Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregte die Frau Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hielt sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan“. Der Untertitel lautet: „Die Skrupellosen: ihre Lügen, Taktiken und Tricks.“

"Die Grundtendenz steht“, sagte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé in einer Sitzungspause, „sie hält an ihren Aussagen fest“. "Natürlich sieht sie sehr angespannt aus“, sagte Combé über das mutmaßliche Opfer. „Sie weiß aber, dass sie da durch muss.“ Am Vormittag befragten zunächst weiterhin die drei Richter der Strafkammer die Frau. Erst anschließend erhalten Staatsanwaltschaft, Gutachter und Verteidigung die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Combé zeigte sich zufrieden mit der - wie sie sagt - sehr ausführlichen und gewissenhaften Vernehmung durch das Gericht. „Das habe ich in der Intensität in 28 Jahren noch nicht erlebt.“

Inzwischen liegen weitere Untersuchungsergebnisse zu digitalen Fotos vor, die auf dem Computer der Nebenklägerin gefunden wurden. Sie hatte fast ein Jahr vor der angeblichen oder mutmaßlichen Tat Fotos von blauen Flecken auf ihren Oberschenkeln gemacht. Der von der Verteidigung beauftragte Gutachter Bernd Brinkmann - den das Gericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte - hatte die Bilder als Dokumente einer „Selbststudie“ gedeutet. Die Frau habe den „zeitlichen Verlauf“ eines Hämatoms untersuchen wollen.

Dabei war Brinkmann jedoch davon ausgegangen, dass die Fotos im Abstand von einer halben Stunde gefertigt wurden. Diese Annahme war nach den neuen Untersuchungsergebnissen wohl falsch: Wie der Vorsitzende Richter am Montag zu Beginn der Verhandlung mitteilte, liegen zwischen den Aufnahmen nur 33 Sekunden. Der Zweck der Aufnahmen bleibt jedoch weiter unklar.