Ein Jäger erschießt einen höchst seltenen Wolf im Westerwald und beharrt darauf, es sei ein Hund gewesen. Präpariertes Tier vor Gericht.

Montabaur. Ein präparierter Wolf hat am 17. Januar vor dem Amtsgericht in Montabaur einen „Auftritt“ in eigener Sache. Das Tier – vermutlich der erste Vertreter seiner Art im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit 123 Jahren – war im April von einem Jäger erschossen worden, der deshalb vor Gericht steht. Nun werde der Wolf zur Begutachtung eingeführt, sagte Gerichtsdirektor Reiner Rühmann am Freitag nach einem Prozesstermin.

Der Jäger aus dem Raum Köln hatte den Wolf nach eigener Aussage erschossen, weil er ihn für einen Schäferhund hielt, der zwei Rehe verfolgt habe. Im Juli kassierte er dafür einen Strafbefehl von 2500 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Die Existenz des Wolfs war anhand von Fotos nachgewiesen worden.

Nach Rühmanns Angaben legte Oberstaatsanwalt Ralf Tries am Freitag ein weiteres Gutachten vor, demzufolge es sich bei dem erschossenen Tier tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat. Am 17. Januar soll dies auch ein Sachverständiger des Frankfurter Forschungsinstituts Senckenberg untermauern.

Tries empfahl dem Verteidiger Christian Comes, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Dieser nahm dazu nicht sofort Stellung. Nach Darstellung des Gerichtsdirektors Rühmann könnte der Todesschuss – bisher nur als fahrlässiger Gesetzesverstoß geahndet - vom Gericht auch als vorsätzlicher Verstoß eingestuft werden. In diesem Fall würde das Gericht davon ausgehen, dass der Jäger bewusst einen Wolf habe erschießen wollen. Zu einer höheren Strafe könnten dann noch die Kosten der Beweisaufnahme kommen.

Die Verhandlung am Freitag dauerte nur eine Viertelstunde. Der Jäger war diesmal nicht anwesend. Der blutige Tod des Wolfes bei Hartenfels hatte überregional Schlagzeilen gemacht und Tierschützer empört. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jäger vor, trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers geschossen zu haben.