Der 71-jährige Jäger aus dem Raum Köln hatte den Wolf mit seinem Jagdgewehr erschossen, angeblich weil er ihn für einen Hund hielt.

Montabaur. Der Jäger, der im April im Westerwald einen Wolf erschossen hat, muss sich vor Gericht verantworten. Er habe Einspruch gegen einen Strafbefehl von 2500 Euro eingelegt, so dass es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Montabaur komme, sagte Gerichtsdirektor Reiner Rühmann am Donnerstag in Montabaur und bestätigte damit einen Bericht des Südwestrundfunks (SWR). Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. Der 71-jährige Jäger aus dem Raum Köln hatte den Wolf bei Hartenfels mit seinem Jagdgewehr erschossen, angeblich weil er ihn für einen Hund hielt, der Rehe hetzte.

Der Abschuss hatte für Empörung bei Tierschützern gesorgt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jäger vor, gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben. Es wird vermutet, dass es sich um den Wolf handelte, der im Februar im Kreis Neuwied entdeckt und fotografiert worden war. Es war die erste mit Bildern belegte Sichtung eines solchen Tieres seit 123 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. (dpa)