Ein Jäger erschießt einen Wolf im Westerwald. Der Mann beharrt darauf, dass es ein Hund gewesen sein soll. Das Gericht muss entscheiden.

Montabaur. Der Todesschütze des Wolfes im Westerwald hat seine Schüsse verteidigt und hält das Tier für einen Hund. Der 72 Jahre alte Jäger muss sich seit Freitag vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten. Der Mann aus dem Raum Köln gab zum Prozessauftakt die Schüsse zwar zu. Für ihn sei das Tier aber eindeutig ein Schäferhund gewesen, der zwei Rehe verfolgt habe, sagte er. „Verwehren muss ich mich, dass ich sinnlos geschossen hätte.“ Die Staatsanwaltschaft lastet dem Jäger an, dass er trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers abgedrückt habe.

Bei dem toten Wolf handelt es sich vermutlich um das Tier, das erst im Februar dieses Jahres im Kreis Neuwied entdeckt und fotografiert worden war. Es war die erste mit Bildern belegte Sichtung eines solchen Tieres seit 123 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. Der Abschuss des Wolfes im April bei Hartenfels im Westerwald hatte für Empörung vor allem unter Tierschützern gesorgt. Das Forschungsinstitut Senckenberg hatte nach einer Analyse einer Gewebeprobe erklärt, das Tier sei ein Wolf gewesen.

Die Verteidigung hält das Tier jedoch nicht für einen Wolf. Der Anwalt des Angeklagten stellte deshalb den Antrag, die Anklage in Bezug auf einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz fallen zu lassen. Die Untersuchung im Senckenbergmuseum sei zweifelhaft, weil nur eine Probe untersucht worden sei und nicht der gesamte Kadaver. Und es sei wahrscheinlicher, dass das Tier nicht wildlebend, sondern ausgesetzt oder entlaufen gewesen sei. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte erneut geprüft werden, ob es sich wirklich um einen Wolf handelt.

Der Naturschutzbund (Nabu) hält es für mutig, die Untersuchung des Senckenbergmuseums infrage zu stellen. Markus Bathen vom Nabu-Projektbüro Wolf sagte: „Wenn Senckenberg sagt, das ist ein italienischer Wolf, dann ist das ein italienischer Wolf.“

Im Juli hatte das Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Naturschutzgesetz erlassen. Es verhängte gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2500 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Das Urteil des Amtsgerichts soll frühestens im Januar fallen.