Der Schauspieler war 2009 heimlich mit Prostituierten gefilmt worden. Ein Journalist erwarb die Aufnahmen und fragte eine Stellungnahme an.

München. Die Neuauflage des Prozesses um ein Sex-Video ist mit schweren Vorwürfen Ottfried Fischers gegen die „Bild“-Zeitung gestartet. Er habe eine „Heidenangst vor einer Latte an Artikeln“ gehabt, sagte der 59-Jährige am Dienstag vor dem Münchner Landgericht. „Ich hatte Angst um meine Existenz“.

Wenn die Redaktion der „Bild“-Zeitung etwas wolle, dann trete sie das, was sie habe, auch breit, sagte der Kabarettist mit Blick auf ein pikantes Video, das sich im Besitz des angeklagten Redakteurs befand. Aus Angst vor Rache habe er kooperiert und der „Bild“ Interviews gegeben. Seine damalige PR-Agentin habe ihm gesagt, wenn der Artikel erscheine, könne er einpacken. Wenn er hingegen kooperiere, verschwinde das Video im „Giftschrank“.

Der angeklagte ehemalige „Bild“-Redakteur wies den Vorwurf der Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zurück. In dem Telefonat mit der PR-Agentin habe er das Video nicht erwähnt, vielmehr habe sie ihn auf den Film angesprochen, sagte Wolf-Ulrich S. Sie habe dann von sich aus ein Interview im Rahmen einer größeren PR-Aktion für Fischer ins Gespräch gebracht. Für ihn sei der Film nicht verwertbar gewesen, er habe kein Ziel in dem Gespräch verfolgt. Er habe sogar angeboten, ihr die CD zu geben - und dies nicht von einer Bedingung abhängig gemacht. Das Wort „Giftschrank“ sei nicht gefallen.

Nach Darstellung von Fischers damaliger Agentin erwähnte S. das Video zuerst, um eine „Verhandlungsbasis“ für ein Interview zu bekommen. Mit dem Angebot habe sie ihm zuvorkommen wollen.

Bereits vor den Aussagen Fischers und des Angeklagten hatte der Vorsitzende Richter gesagt, er gehe nicht von einer abschließenden Klärung des Falles in diesem Prozess aus. Wahrscheinlich werde es auch nach dieser Verhandlung weitergehen, sagte Thomas Hensel.

Es sei nicht auszuschließen, dass der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe, erläuterte der Richter mit Blick auf ein vom Axel-Springer-Verlag vorgelegtes neues Gutachten des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Darin werde das besondere Spannungsfeld zwischen den Strafrechtsnormen und der Pressefreiheit in diesem Fall behandelt. Aufgabe des Landgerichts München sei es nun, in erster Linie den Sachverhalt zu klären.

Fischer („Der Bulle von Tölz“, „Pfarrer Braun“) war 2009 heimlich mit Prostituierten gefilmt worden. Der Journalist erwarb die Aufnahmen und fragte bei der PR-Agentin des Schauspielers eine Stellungnahme an. Kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der „Bild“.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Reporter den Fernsehstar mit dem Sex-Video unter Druck gesetzt und damit zu dem Interview genötigt. Im Oktober 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Journalisten deshalb zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro. Im Mai 2011 hob das Landgericht München das Urteil im Berufungsverfahren auf. Dieser Freispruch wiederum wurde im April vom Oberlandesgericht München kassiert. Deshalb wird der Prozess jetzt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt.