In seiner Autobiografie “100 Prozent Anders“ wirft der Sänger Nora Balling unter anderem Verschwendungssucht, Luxussucht und Eifersucht vor.

Koblenz. Der ehemalige Modern-Talking-Sänger Thomas Anders muss sich negative öffentliche Äußerungen über seine Ex-Frau Nora Balling weiterhin verkneifen. Das Landgericht Koblenz hielt am Freitag an einer Verfügung fest, wonach der Musikproduzent nichts Schlechtes mehr über seine frühere Gattin sagen darf. Die Anwälte von Anders hatten dagegen Einspruch erhoben. Sie hielten ein umfassendes Äußerungsverbot für sittenwidrig. Dem folgten die Richter nicht. Das eigentliche Urteil wird erst am 16. März verkündet.

In seiner Autobiografie „100 Prozent Anders“ wirft der Sänger Nora Balling unter anderem Verschwendungssucht, Luxussucht und Eifersucht vor. Daraufhin hatte sie ihren Ex-Mann auf die Einhaltung einer Scheidungsvereinbarung verklagt, auf die der Künstler selbst 1998 zum Ende der Ehe bestanden haben soll. In dem Vertrag verpflichtete sich das einstige Glamour-Paar dazu, Stillschweigen über die 14 gemeinsamen Jahre zu wahren.

Das Landgericht Koblenz gab Balling im November 2011 Recht und verbot Anders weitere Äußerungen. Ansonsten würde ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro fällig. Dem Prozess waren Anders und sein Anwalt damals fern geblieben, da sie die Kammer als befangen abgelehnt hatten. Am Freitag wurde der Einspruch gegen das Urteil verhandelt. Es saßen sich nur die Anwälte gegenüber. Nora Balling und Thomas Anders waren nicht erschienen.

In der Verhandlung ging es vor allem darum, ob Anders lediglich negative Äußerungen über seine Frau aufgegriffen hat, die ohnehin bekannt gewesen waren. Die Verteidigung legte dazu eine 50-seitige Dokumentation vor, in der unter anderem Berichte aus den 1980er Jahren und Auszüge aus einem Buch von Dieter Bohlen zitiert wurden. „Die Klägerin hat viel von sich preisgegeben - und es kommt nicht darauf an, wie lange das her ist“, sagte Anders' Verteidiger Christian Schertz. Die Richter zeigten sich allerdings wenig beeindruckt von der Dokumentation.

Zu einer gütlichen Einigung wird es voraussichtlich zunächst nicht kommen. Der Anwalt von Nora Balling sagte auf Anfrage, die Gegenseite habe vor Prozessbeginn die Zahlung von 15.000 Euro angeboten. Das habe seine Mandantin abgelehnt. Die Klägerin sei aber grundsätzlich bereit, einen Vergleich zu schließen.

„Hier soll offensichtlich Geld fließen, aber darauf lassen wir uns nicht ein“, sagte Anders' Anwalt Schertz auf Anfrage. Er kündigte an, im Fall einer Niederlage Widerspruch einzulegen. Sollte die Gegenseite in Revision gehen, ist auch Ballings Anwalt bereit, weiter vor Gericht zu ziehen. Er sprach von einer möglichen zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen Anders und nannte die Summe von über einer Million Euro Entschädigung.