Im Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann vor über 28 Jahren ist der 59-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Augsburg. Im spektakulären Indizienprozess um die Entführung des Mädchens Ursula Herrmann vor fast 30 Jahren ist der 59-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seine wegen Beihilfe mitangeklagte Ehefrau wurde am Donnerstag aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Beide bestritten die Tat bis zuletzt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte Freispruch gefordert und will in Revision gehen.

Das Landgericht Augsburg sah es nach rund 13 Monaten Prozessdauer wegen mehrerer glaubhafter Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 1981 die zehnjährige Ursula bei Utting am Ammersee entführte und in eine im Wald vergrabene Kiste sperrte. Das Mädchen war Stunden später erstickt und erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden worden. In der Zwischenzeit waren bei Ursulas Eltern Erpresser-Anrufe und -Briefe mit einer Lösegeldforderung über zwei Millionen D-Mark eingegangen.

Die Staatsanwalt hatte dem Angeklagten beispiellose Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit bescheinigt. Er habe aus Geldgier die Entführung des Mädchens gezielt vorbereitet und mit kompromissloser Gewaltbereitschaft konsequent ausgeführt. Ursula sei, lebendig vergraben, ohne Chance auf Hilfe erstickt.

Neben einer Vielzahl von Indizien für die Tat ist ein Tonbandgerät, das beim Angeklagten gefunden wurde, Hauptbeweismittel. Mit ihm sollen nach einem technischen Gutachten des bayerischen Landeskriminalamtes die 1981 mitgeschnittenen Erpresseranrufe gemacht worden sein. Tonspuren auf den Anrufen passen laut Anklage genau zu technischen Besonderheiten des Gerätes. Hinzu kommt das Geständnis eines inzwischen gestorbenen Mittäters, der angegeben hatte, für den jetzt Verurteilten das Loch für die Kiste gegraben zu haben. Obwohl der Mann das später widerrufen hatte, hielt die Anklage diese Aussage für zutreffend.