Als Jacquelines Herz in dem ausgemergelten und ausgetrockneten kleinen Körper aufhört zu schlagen, wiegt das 14 Monate alte Kind nur noch sechs...

Gießen. Als Jacquelines Herz in dem ausgemergelten und ausgetrockneten kleinen Körper aufhört zu schlagen, wiegt das 14 Monate alte Kind nur noch sechs Kilo. Im zweiten Prozess um den Hungertod des Mädchens wurden die Eltern vom Landgericht Gießen zu lebenslanger Haft verurteilt. Als der Vorsitzende Richter Bruno Demel das Urteil verkündete, applaudierten die Zuschauer im Verhandlungssaal.

Auf der Anklagebank folgten Mutter Judith. (23) und Vater Guido H. (35) mit gesenkten Köpfen der Urteilsbegründung. Sie versteckte ihr Gesicht hinter ihrem langen, dunkelblonden Haar, er verbarg sein Antlitz hinter seinen Händen und kämpfte immer wieder mit den Tränen. "Das Unterlassen wiegt so schwer wie eine aktive Tötung", sagte der Richter. Beide Eltern seien voll schuldfähig. Im ersten Prozess am Landgericht Marburg waren sie noch wegen Totschlags deutlich milder bestraft worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben.

Jacqueline verhungerte in ihrem Elternhaus in der nordwesthessischen 2000-Seelen-Gemeinde Bromskirchen, weil weder ihre Mutter noch ihr Vater sie pflegten und fütterten. Als Judith H. sie endlich zu einer Ärztin brachte, war es zu spät: Jacqueline starb qualvoll - unbemerkt von Behörden, Großeltern, Familienangehörigen, Nachbarn. Der Richter: "Oft hat die Mutter nur zweimal am Tag nach Jacqueline gesehen, während sie im Erdgeschoss des früheren Bauernhauses mit ihrem Mann Drogen nahm und fernsah." Und der Vater habe sich nur um seine Hunde gekümmert.