51. Verkehrsgerichtstag
Massive Kritik am neuen Flensburger Punktekatalog

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Fahreignungsregister
Das Verkehrszentralregister in Flensburg soll künftig Fahreignungsregister heißen – und das Punktesystem kräftig entschlackt werden.
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Punkte
Statt bei 18 Punkten ist der Führerschein künftig bei acht Punkten weg – dafür gibt es nicht mehr bis zu sieben Punkte für ein Delikt, sondern nur noch maximal drei. Wer 6 oder 7 Punkte erreicht, muss an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Verstöße, die nicht die Sicherheit gefährden, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Dazu zählt das Einfahren in eine Umweltzone ohne Berechtigungsplakette oder Verstöße bei Sonntagsfahrverboten und Fahrtenbüchern.
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Abbau von Punkten
Bei der Umrechnung des alten auf das neue Punktesystem werden zum Beispiel Umweltzonen-Strafpunkte gestrichen. Bis zu eine Million Bürger könnten so aus der Datei verschwinden. Ein Abbau durch Teilnahme an freiwilligen Seminaren ist nicht mehr möglich. Die Maxime von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) lautet: „Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys“.
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Verjährung
Künftig soll jeder Verstoß für sich verjähren. Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug sollen nach elf Jahren gelöscht werden. Straftaten ohne Führerscheinentzug nach sechs Jahren, Ordnungswidrigkeiten nach sechs bis drei Jahren. Ein erster Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins ist nach sechs Monaten möglich.
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Führerschein mit 17
Wer mehr als zwei Punkte hat, darf nicht mehr als Begleiter für Fahranfänger eingetragen werden, die vom 17. bis Erreichen des 18. Lebensjahrs nur in Begleitung fahren dürfen. Wer drei Punkte hat, kann nach einem Eignungsseminar Begleiter werden.
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Höhere Bußgelder
Ein Einfahren in die Umweltzone ohne Plakette wird zwar nicht mehr mit Punkten geahndet, kostet aber künftig 80 statt 40 Euro. Wer mit dem Handy telefoniert oder die Kinder nicht vernünftig anschnallt, muss 60 statt bisher 40 Euro zahlen. Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet auch 60 statt 40 Euro, ein Missachten der Kindersicherungspflicht bis zu 70 Euro.
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Inkrafttreten
Wahrscheinlich erst Anfang 2014. Da es mehrfach Korrekturen gegeben hat, konnte das Kabinett die Reform erst jetzt verabschieden. 2013 müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Sechs Monate nach Verkündigung im Gesetzblatt soll die Neuregelung gelten. Blockieren die Länder das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat, ist ein Starttermin Anfang 2014 nicht zu halten.
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