Hauptuntersuchung ändert sich ab 1. Juli. Prüfer gibt “Hinweise“. Wer TÜV-Termin verpasst, zahlt jetzt Strafe.

Losheim am See. Autofahrer müssen sich auf Neuerungen bei der Hauptuntersuchung (HU) einsellten. Ab dem 1. Juli weist der Prüfer den Halter eines Autos nicht nur auf bestehende, sondern auch auf drohende Mängel hin. Mit dem Stichtag werde im Prüfbericht die neue Kategorie "Hinweis" eingeführt, teilte die Prüforganisation KÜS in Losheim am See mit. So habe der Sachverständige die Möglichkeit, auf sich abzeichnende Probleme - etwa durch Verschleiß oder Korrosion – aufmerksam zu machen. Der Halter bekomme konkrete Reparaturtipps.

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Hauptänderung bei den HU-Regeln ist aber der Wegfall der Rückdatierung: Fahrzeuge erhalten ab Inkrafttreten der Neuregelungen immer die volle Plakettenzeit, die bei privat gehaltenen Pkw bei zwei Jahren liegt. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert, wenn der Halter zu spät zur HU vorfuhr.

Wer die HU ab 1. Juli deutlich überzieht, für den kann es teurer werden. Künftig soll ein Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre Prüfungsgebühr erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter mehr als zwei Monate in Verzug ist. Schon bislang riskieren nachlässige Autofahrer Verwarngelder, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Ärger mit der Versicherung.

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Zu den weiteren Neuregelungen gehören eine verpflichtende Probefahrt durch den Sachverständigen und die einheitliche Mängeldokumentation durch Prüforganisationen wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Die KÜS sieht in der Reform "einen Beitrag zu noch mehr Verkehrssicherheit“. (dpa/rek)