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In unserer Wohnanlage bestehen Rücklagen von gut 100 000 Euro. Das Haus ist etwa 40 Jahre alt und modernisierungsbedürftig. So bemängeln mehrere Mieter und Eigentümer feuchte Stellen an den Balkontüren. Dennoch haben wir auf der jüngsten Eigentümerversammlung keine Mehrheit zustande bekommen für den Beschluss, etwas zu tun. Kann ich jetzt meine Wohnung gegebenenfalls von innen dämmen lassen und die Kosten dafür aus der Rücklage zahlen? Welche Mehrheit bedarf es, um dies von der WEG beschließen zu lassen?

Balkontüren gehören zwingend zum sogenannten Gemeinschaftseigentum. Wenn die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung keine ausdrückliche Bestimmung enthält, wonach Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Balkontüren dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegen, ist dies Sache der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu gehören dann auch die Kosten für eine nachträgliche Dämmung der Balkontüren, wenn dadurch die Ursache für die auftretenden feuchten Stellen beseitigt wird. Wenn sich in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit für einen derartigen Beschluss findet, können und müssen die betroffenen Wohnungseigentümer die sich weigernden Eigentümer auf Zustimmung zu einem Sanierungsbeschluss vor dem zuständigen Amtsgericht verklagen.

Entscheiden Sie sich allerdings gemeinsam mit den anderen betroffenen Eigentümern, zur Selbsthilfe zu greifen, indem Sie die Dämmmaßnahmen selbst durchführen lassen, ist dies auch ein praktischer Weg zur Lösung. Wenn der aufgewandte Betrag dann nicht freiwillig von der Gemeinschaft erstattet wird, ist ebenfalls eine Klage gegen die WEG notwendig, die rechtlich jedoch einige Probleme bergen kann. Der sicherere Weg ist die Klage auf Beschlussfassung über die erforderliche Sanierungsmaßnahme.

Experte: Hartmut von Rechenberg www.rechenberg-junker.de