Der Ratgeber für die Reise: Von der PIN-Nummer, die einem nicht einfällt, bis zur Überbuchung des Hotels. Zusammengestellt von Dennis Sand.

Was ist, wenn ich die Reiseunterlagen verloren habe?

Schon vor Monaten haben Sie Ihre Traumreise organisiert und gebucht. Jetzt könnte es endlich losgehen, doch stattdessen durchwühlen Sie erfolglos die ganze Wohnung auf der Suche nach den Reiseunterlagen. "Wenn Sie vor dem Flug die Papiere verlieren, kontaktieren Sie umgehend den Reiseveranstalter, um Ersatz zu erhalten", sagt Rechtsanwalt Volker Heinsen aus Bergedorf. Und wenn dafür keine Zeit mehr bleibt? "Dann ist es in der Regel kein Problem, noch am Flughafen über die dort vorhandene Filiale des Veranstalters Ersatz zu bekommen." Zur Not geht es aber auch ohne. Die Reisedaten sind bei den meisten Fluggesellschaften und Hotels im System hinterlegt. Mit einem Ausweis wird man in der Regel also einchecken und mitfliegen dürfen.

Übersicht über alle Reiseversicherer www.abendblatt.de/reiseversicherer

Was ist, wenn das Kreuzfahrtschiff ohne mich abgelegt hat?

Erst den Wecker nicht gehört, dann noch ein Stau auf der Autobahn und schon sieht man das Kreuzfahrtschiff idyllisch Richtung Horizont verschwinden - und zwar vom Hafen aus. Die meisten Kreuzfahrtveranstalter versuchen nach Möglichkeit, auf den Gast zu warten und ihn telefonisch zu erreichen. "Sollte es dann aber doch zu spät sein, besteht immer noch die Möglichkeit, im nächsten Hafen wieder zuzusteigen", sagt Sabrina Helmer von TUI Cruises. Die Anfahrtskosten muss der Gast allerdings selbst tragen.

Ein stundengenauer Überblick, welche Schiffe wo im Hamburger Hafen und auf der Elbe liegen unter www.abendblatt.de/vesseltracker

Was ist, wenn mein Pass abgelaufen ist?

Reise gebucht, Koffer gepackt, doch dann der Schock - der Ausweis ist abgelaufen. "Das ist schlecht, denn man muss damit rechnen, nicht befördert zu werden", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die meisten Fluglinien lassen Sie ohne gültigen Ausweis gar nicht erst mitfliegen. Eine Einreise in die USA wäre beispielsweise auch gar nicht möglich. Ohne Pass würde man beim Zoll in den nächsten Flieger Richtung Heimat gesetzt werden. Also: unbedingt vorher darauf achten. Wer das Ablaufdatum früh genug bemerkt, hat vielleicht noch eine Chance: An Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, können sich Urlauber für acht Euro kurzfristig einen Notreiseausweis ausstellen lassen, heißt es bei der Pressestelle der Bundespolizei. Ein Lichtbild muss allerdings mitgebracht werden.

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg

Flughafenstraße 1 bis 3

22335 Hamburg

Telefon: 040/50 02 70

Fax: 040/500 94 51

E-Mail: bpolifh.ham@polizei.bund.de

Was ist, wenn die Vollpension nicht schmeckt?

Im Urlaub lässt man sich gerne mal verwöhnen, besonders kulinarisch. Doch fremde Länder, fremde Speisen. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen das Essen in der Vollpension gar nicht schmeckt, ist das höchst ärgerlich - rechtlich jedoch auch ein schwieriger Fall. Denn über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. "Ich kann nicht erwarten, dass ich in Spanien oder Ägypten meinen deutschen Schweinebraten bekomme, sondern muss die landesübliche Küche akzeptieren. Wenn das Essen sehr fettig oder speziell gewürzt ist, liegt kein Mangel vor", sagt Rechtsanwalt Volker Heinsen aus Bergedorf.

Die Rechtsprechung ist insoweit äußerst zurückhaltend. Nur wer wirklich eine unzureichende Verpflegung nachweisen kann, kann Schadensersatz einfordern. Hilfreich: Adressen von Mitreisenden sammeln, die später als Zeuge auftreten können.

In Internetforen können Sie sich im Vorfeld einen Eindruck über die Erfahrungen anderer Touristen verschaffen: www.trivago.de oder www.holidaycheck.de

Aber Achtung: Agenturen nutzen die freien Portale gerne auch für Eigenwerbung.

Was ist, wenn ich im Zug die Bahncard nicht dabei habe?

Die Bahn kam pünktlich, die Sitzplatzreservierung hat funktioniert, aber natürlich muss doch noch etwas schief gehen: Sie haben Ihre Bahncard zu Hause liegen gelassen, was Ihnen erst jetzt bei der Ticketkontrolle auffällt. Wer die beliebten Rabatte nutzt, muss die Karte bei der Kontrolle vorweisen können, sonst ist das Ticket ungültig. Die Deutsche Bahn rät in solchen Fällen, das erhöhte Fahrgeld beim Schaffner zu bezahlen und die Bahncard später im Service-Center nachzureichen. Die Kosten werden dann erstattet, abzüglich einer Gebühr von 15 Euro. Das gilt allerdings nur für reguläre Tickets, bei Sparangeboten wird das Ticket ohne Bahncard komplett ungültig.

Service-Center der Deutschen Bahn in Hamburg:

Deutsche Bahn - Servicehotline: 0180/599 66 33 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 Cent/Minute)

Glockengießerwall 8 bis 10

20095 Hamburg

Montag bis Freitag: 6 bis 22 Uhr

Sonnabend/Sonntag 9 bis 22 Uhr

Was ist, wenn der Flieger statt in Hamburg in Bremen landet?

Bremen oder Hannover sind natürlich auch ganz nett, aber eigentlich wollten Sie doch nach Hamburg. Dass der Flieger nicht dort landet, wo er landen sollte, kann viele Gründe haben. Es muss nicht immer eine Aschewolke sein, auch schlechte Wetterverhältnisse können für den spontanen Destinationswechsel sorgen.

"Man muss zwei Fälle unterscheiden", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Höhere Gewalt und die Selbstverschuldung bei der Fluggesellschaft." Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Flugzeug nicht richtig aufgetankt wurde. Die Fluggesellschaft muss dann für die Folgekosten aufkommen und sich darum kümmern, dass es eine Weiterbeförderung gibt, zur Not per Bahnfahrt oder Taxi. Kommt es zu Verspätungen ab drei Stunden, muss zudem eine Entschädigung gezahlt werden.

Diese richtet sich nach der Länge des Fluges. In Fällen "Höherer Gewalt" wie Schneechaos oder Aschewolken ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, für die Kosten aufzukommen. Die meisten finanzieren die Weiterbeförderung aber aus Kulanz.

Auf der Seite des Hamburger Flughafens finden Sie alle Informationen über Ihren Flug: http://www.airport.de/de/fluginformationen.phtml oder im Videotext des NDR ab Seite 700

Was ist, wenn ich fürs E-Flugticket keinen Drucker habe?

Es ist typisch, wenn man den Drucker mal wirklich braucht, geht ihm auf den letzten Minuten die Tinte aus. Wenn das E-Ticket vor dem Abflug nicht mehr ausgedruckt werden kann, ist das allerdings kein Grund zur Panik, weiß Wolfgang Weber von der Lufthansa. Alle Daten sind auch beim Abfertigungspersonal gespeichert. Der einzige Nachteil: "Man muss sich doch wieder in die Warteschlange einreihen." Das E-Ticket hat eigentlich den Vorteil, dass man eben nicht mehr am Schalter einchecken muss, sondern direkt an den Flugsteig gehen kann.

Druck in letzter Minute? Eine Auswahl von Copyshops in Ihrer Nähe finden Sie unter www.abendblatt.de/copy

Was ist, wenn mein Hotel überbucht ist?

Leider hatten viele andere genau Ihren Urlaubstraum, und jetzt müssen Sie vor Ort feststellen, dass Ihr Hotel völlig überbucht ist. "Das Problem ist dem Reiseveranstalter zuzuschreiben", sagt Rechtsanwalt Volker Heinsen aus Bergedorf.

"Sie können sofort vor Ort bei der Reiseleitung eine Ersatzunterkunft gleicher Art und Lage verlangen." Sollte keine vergleichbare Unterkunft verfügbar sein, muss eine höherwertige zur Verfügung gestellt werden. Bekomme ich im Gegenzug allerdings eine minderwertige Unterkunft zugewiesen, können Zahlungsansprüche geltend gemacht werden. "Wichtig ist, dass bei Mängeln stets die Reiseleitung zur Abhilfe aufgefordert wird", sagt Heinsen. Ganz wichtig sind auch die kurzen Reklamationspflichten. Immer möglichst schnell dem Reiseleiter melden.

Kontaktdaten der wichtigsten internationalen Reiseveranstalter finden Sie unter www.abendblatt.de/Reiseveranstalter

Was ist, wenn ich wegen Krankheit von Bord muss?

An Bord seekrank zu werden, ist selbst den größten Seefahrern schon passiert. Unangenehm ist es allerdings, wenn Sie auf hoher See ernsthaft erkranken. Große Kreuzfahrtschiffe haben meist eine eigene Krankenstation an Bord, weiß Sabrina Helmer von TUI Cruises. Zuerst wenden Sie sich also an das anwesende Bordpersonal. Sanitäter und ausgebildete Mediziner sind in der Regel immer auf Abruf bereit. "In Risikofällen wird der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft, sodass eine Behandlung an Land möglich ist." Dann haben Sie im besten Fall eine Auslandsreiseversicherung, denn die Rücktransportkosten werden nicht übernommen.

Eine Übersicht aller Reiseversicherer finden Sie unter www.abendblatt.de/reiseversicherer

Was ist, wenn ich einen Unfall mit dem Mietwagen baue?

Die Sonne scheint, das Autoradio spielt das Lieblingslied, und schon ist es passiert: Sie haben eine Delle in den Mietwagen gefahren. In dem Fall sollten Sie sich unbedingt an die Vorgaben des jeweiligen Verleihers halten. Zunächst die Polizei rufen, dann das Unternehmen verständigen. "Das gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter", bestätigt Verena Schulz von Europcar. Der Mieter muss, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen, schriftlichen Bericht und eine Unfallskizze bei dem Unternehmen einreichen, bei dem er sich den Wagen geliehen hat. "In den Unfallbericht müssen die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und Zeugen eingetragen werden. Auch die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge." Eine Vorlage eines solchen Unfallberichtes befindet sich in der Regel im Mietwagen. Im Ausland gilt dasselbe Vorgehen. "Sollte die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Unfallstelle kommen, notieren Sie bitte den Namen des Polizisten und die Stelle, an die Sie sich gewandt haben", sagt Schulz. In einigen Ländern fällt für die Abwicklung des Unfalls durch die Station eine Bearbeitungsgebühr an.

Die größten Autovermieter Hamburgs finden Sie unter www.abendblatt.de/autovermietung

Wenn mir die PIN-Nummer meines Handys nicht einfällt?

Im Flugzeug muss man Handys ausschalten. Kein Problem, wenn einem am Ankunftsort die eigene PIN noch einfällt. Und wenn nicht? "Mit dem PUK-Entsperrungsschlüssel können Sie die Kartensperre nach dreimaliger Falscheingabe der PIN aufheben", sagt Dirk Wende von der Telekom. "Sollten Sie Ihre PUK nicht parat haben, können Sie diese beim Kundenservice für eine Gebühr von 9,95 Euro erfragen. Dafür benötigen Sie Ihre Rufnummer, die auf der Karte aufgedruckte Kartennummer und Ihr persönliches Kennwort."

Und die PIN-Nummer gar nicht mehr aufzutreiben ist? "Dann bleibt das Handy stumm. Die PIN wird nur dem Kunden bei der Auslieferung der SIM-Karte ausgehändigt." Bei O2 gibt es diese auch telefonisch oder per Mail - sofern man sich mit Kundenkennzahl (PKK) identifizieren kann. Falls nicht, wird per Zufallsprinzip nach Geburtsdatum und Bankverbindung, Geburtsdatum und Kundennummer oder Geburtsdatum und Rechnungsnummer gefragt. Lässt Sie auch hier das Gedächtnis im Stich, müssen Sie schriftlich und mit Kopie Ihres Personalausweises eine neue PKK anfordern, ein Formular findet sich auf der Webseite.

Telekom: mobil 2202 (kostenlos)

Festnetz für Vertragskunden: 0180/330 22 02 (0,09 Euro/Minute)

O2: mobil 0179/552 22 (0,30 Euro/Anruf)

Festnetz für Vertragskunden: 01805/62 43 57 (0,14 Euro/Minute); www.o2online.de

Vodafone: mobil 1212 (kostenlos); alle anderen nationale Netze: 0800/172 12 12 (kostenlos)