Verfassungsgericht hat im Sinne von homosexuellen Beamten entschieden, die beim Familienzuschlag nicht benachteiligt werden dürfen.

Karlsruhe. Homosexuelle Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

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Beamte, die ihre Ansprüche frühzeitig geltend gemacht hatten, haben Anspruch auf Nachzahlung ab dem 1. August 2001, entschieden die Richter. Die Entscheidung hat vor allem Wirkung für die Vergangenheit: Seit 2009 erhalten Lebenspartner nach dem Bundesbesoldungsgesetz ohnehin die gleichen Zuschläge wie Verheiratete.