Karlsruhe. Deutschland hat kein gültiges Wahlrecht für Bundestagswahlen mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern das von der schwarz-gelben Koalition reformierte Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig. Das Wahlrecht muss nun rechtzeitig bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 neu gestaltet werden. Laut Urteil darf es künftig höchstens noch 15 Überhangmandate geben, weil sonst der Wählerwillen verfälscht werde. Bei der letzten Wahl hatte die Union alle 24 Überhangmandate gewonnen. SPD und Grüne, die geklagt hatten, sprachen von einem "guten Tag für die Demokratie".