Die Bundesanwaltschaft hob am Dienstag die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. auf. Sie sollen NSU-Unterstützer gewesen sein.

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit. Carsten S. habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt und es gebe keine Fluchtgefahr. Bei Matthias D. hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesanwaltschaft Holger G. auf freien Fuß gesetzt. Alle drei Unterstützer müssen jedoch mit einer Anklage rechnen. Wann sie eingereicht wird, will die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.

+++ Das Neonazi-Trio und seine mutmaßlichen Unterstützer +++

Carsten S. wird verdächtigt, dem NSU gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten im Jahr 1999 oder 2000 die Waffe für die Morde an neun Geschäftsleuten ausländerischer Herkunft geliefert zu haben. Matthias D. soll zwei Wohnungen für den NSU gemietet haben.