Wegweisendes Urteil gegen die Gratiskultur im Internet. Portal soll künftig den Urheberschutz gewährleisten

Hamburg. Auch im Internet haben Künstler Anspruch darauf, für ihre Arbeit bezahlt zu werden. Das Hamburger Landgericht hat das Videoportal YouTube am Freitag in erster Instanz dazu verurteilt, künftig strenger auf das Urheberrecht zu achten. Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema hatte von YouTube exemplarisch verlangt, zwölf Musikvideos zu sperren. Das Gericht folgte dem Antrag in sieben der zwölf Fälle. In diesen habe YouTube nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen zu langsam reagiert, so die Richter. Im Fall der anderen Stücke wurde die Klage abgewiesen, da die Videos nach den Beschwerden nicht mehr bei YouTube auftauchten.

Dem Rechtsstreit vorausgegangen waren ergebnislose Verhandlungen zwischen YouTube und der Gema, wie die Künstler für ihre im Internet gezeigten Werke zu entlohnen seien. Der Konsum von YouTube-Videos ist kostenlos. Die Gema, die 65 000 Musiker, Komponisten und Textdichter vertritt, möchte pro Klick eine Gebühr von 0,6 Cent für die Künstler durchsetzen. YouTube, eine Tochterfirma des Internet-Giganten Google, will dagegen nur über eine pauschale Vergütung sprechen.

Das Hamburger Urteil könnte Grundsatzcharakter für den Urheberschutz im Internet bekommen. Denn die zwölf Videoclips sind nur vordergründiger Streitgegenstand. Mit dem Verfahren wollte die Gema YouTube nachweisen, dass das Unternehmen als "Täter" für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die durch auf YouTube hochgeladene Videos entstehen. Das Videoportal betrachtet sich hingegen als reiner Serviceanbieter. Als solcher sei man in keiner Weise rechtlich verantwortlich für die von Nutzern hochgeladenen Videos.

In den Augen der Richter trifft keine der beiden Positionen vollständig zu. YouTube habe "die urheberrechtsverletzenden Videos weder selbst hochgeladen noch sich deren Inhalte zu eigen gemacht", so die Richter in der Urteilsbegründung. Wohl aber habe das Unternehmen zur Rechtsverletzung beigetragen; durch die "Störerhaftung" treffe YouTube somit eine Mitschuld.

Wird das Portal künftig auf rechtsverletzende Videos aufmerksam gemacht, muss es selbst tätig werden und mit geeigneten Mitteln künftige Verstöße verhindern, urteilten die Richter. Nicht verpflichtet wurde die Firma hingegen, ihren gesamten bisherigen Datenbestand zu überprüfen, da die Prüfungspflicht "immer erst ab Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung" beginne. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verhängt werden.

Sowohl YouTube als auch Gema zeigten sich zufrieden. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte: "Wir haben in der Hauptsache gewonnen." Das Urteil stelle klar, dass YouTube nicht direkt verantwortlich für die Inhalte sei. Den gleichen Sachverhalt sah Gema-Anwältin Kerstin Bäcker als "herausragenden Erfolg für die Gema". Denn es sei jetzt vom Gericht festgestellt, dass YouTube überhaupt Verantwortung trage.

Gegen das Urteil können beide Parteien noch beim Hanseatischen Oberlandesgericht Berufung einlegen.