Grüne kritisieren Entscheidung der Hamburger Richter: “Mehr Licht als Schatten“

Hamburg. Es ist nur einer von vielen Schauplätzen, auf denen augenblicklich über den Umgang mit Urheberrechten im digitalen Zeitalter gestritten wird. Aber ein wichtiger: Das Urteil, das am Freitag vom Hamburger Landgericht im Prozess der Musikverwertungsgesellschaft Gema gegen YouTube gesprochen wurde, habe "Bedeutung für die Zukunft", sagte der Vorsitzende Richter. Im Grundsatz geht es immer darum, wie Komponisten und Textdichter für ihre Werke Geld bekommen, wenn diese über das Internet verbreitet werden.

Auf politischer Ebene erregt derzeit die Piratenpartei mit Vorschlägen wie der kompletten Entkriminalisierung von nichtkommerziellen Tauschbörsen die Gemüter. Blogger liefern sich hitzige Wortgefechte um das Für und Wider von verschiedenen Ausgleichsmodellen zwischen Künstlern und Verwertern wie beispielsweise eine Flatrate für Kulturgüter, die jeder Internetnutzer zahlen soll. Musiker wie Sven Regener und Jan Delay ergreifen Partei für Plattenlabel und Gema.

Die Gegner einer strikteren Überwachung von Plattformen wie YouTube und Tauschbörsen für Lieder im Internet kritisieren die Musikindustrie. Diese fordert neue Schutzmechanismen und härtere Strafen. Tim Berners-Lee, einer der Begründer des World Wide Web, machte den Plattenfirmen auf einer Tagung in Lyon schwere Vorwürfe: Deren Geschäftsmodell sei "völlig veraltet". Nur weil sie eine gewaltige Lobby hinter sich vereinten, hätten sie Gesetzgeber dazu gebracht, restriktive Normen zu erfinden, die den freien Charakter des Internets gefährden würden.

Auch das aktuelle Urteil des Hamburger Gerichts wird kritisiert. Der Urheberrechtsexperte und Abgeordnete der Grünen im Europa-Parlament, Jan Philipp Albrecht, sieht in der Entscheidung "mehr Schatten als Licht". Das Urteil bestärke den Trend, dass das nicht kommerzielle Austauschen von Musik stärker kontrolliert und kriminalisiert werde. "Richtig fände ich, wenn YouTube die Urheber mit einer Pauschale vergütet", sagte Albrecht dem Abendblatt. Sobald YouTube mit geschütztem Material Geld durch Werbung verdiene, müssten auch die Urheber davon profitieren. Darüber aber, moniert der EU-Abgeordnete, treffe das Urteil keine Entscheidung.

Wie man den finanziellen Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern angemessen gestalten kann, bleibt aber auch nach dem Hamburger Urteil ungeklärt.