Landwirtschaftsministerin will durch Änderung des Arzneimittelgesetzes Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren auf notwendiges Maß reduzieren.

Berlin. Die Bundesregierung will den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung drastisch reduzieren. Noch in dieser Woche werde Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) im Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorlegen. Das bestätigte ein Sprecher der Ministerin dem Abendblatt. Damit sollen auch die Bundesländer bessere Kontrollmöglichkeiten über die Abgabe von Antibiotika erhalten.

Ob bei Menschen oder Tieren: Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Doch die Medikamente können ihre Wirkung verlieren, wenn sie zu häufig angewendet werden. Die Fälle von Antibiotika-Resistenzen nehmen deutlich zu. Da jeder Einsatz von Antibiotika die Resistenz fördern kann, sollten diese Medikamente gerade bei Tieren , von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.

Ob das tatsächlich der Fall ist, darf aber bezweifelt werden: Bei einer Untersuchung fast aller Hähnchenmastbestände in Nordrhein-Westfalen hatten Gutachter im vergangenen Jahr entdeckt, dass mehr als 96 Prozent der Tiere mit Antibiotika behandelt worden waren. Die von Aigner geplanten Änderungen im Arzneimittelgesetz sollen nun den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf das notwendige Maß reduzieren. Zudem sollen Überwachung und Kontrollen deutlich erleichtert, vereinfacht und auch beschleunigt werden.

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer sollen daher einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika erhalten. Veterinärmediziner sollen verpflichtet werden, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden alle Daten über Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln. Geplant ist zudem, dass Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. Die mit der Zulassung eines Antibiotikums festgelegten Anwendungsbestimmungen der Packungsbeilage sollen für den Tierarzt verbindlich gemacht werden, eine Abweichung davon wird künftig untersagt.

Zudem sollen Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, verpflichtet werden, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Das Landwirtschaftsministerium appellierte an die Länder, die Kontrollen zu verstärken. Der Bund sorge dafür, dass die Landesbehörden ihre Überwachungsaufgaben effektiver, schneller und unbürokratischer erfüllen können, sagte der Ministeriumssprecher. "Die Länder sind nun gefordert, diese Möglichkeiten auch auszuschöpfen."