Karlsruhe. Vorläufiges Aus für die umstrittene Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten: Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett außer Kraft gesetzt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstößt es gegen das Fernmeldegeheimnis. Sie ordneten die unverzügliche Löschung aller bisher gesammelten Verbindungsdaten an.

Die Telekom leitete dies umgehend in die Wege. "Rund 19 Terabyte Daten zu löschen wird allerdings ein wenig dauern", sagte ein Konzernsprecher. Eine umfassende Datenspeicherung auf Vorrat ist allerdings nicht vollends verfassungswidrig. Sie soll in einem neuen Gesetz, für das die Richter sehr strenge Auflagen machten, wieder möglich sein. Die Datenspeicherung war Ende 2007 von der damaligen Großen Koalition beschlossen worden, um Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher zu erleichtern.