Das Gericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig ist. Eine Neuregelung muss her.

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung der Sätze sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Die Berechnung der Regelsätze müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Leistungen müssten auf Grundlage „verlässlicher Zahlen“ und „tragfähiger Berechnungen“ erbracht werden. Schätzungen „ins Blaue hinein“ seien verfassungswidrig, sagte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Die derzeitige Methode einer Stichprobe in 60.000 Haushalten sei nicht unzulässig.

Was braucht ein Mensch zum Leben?

Beim kinderspezifischen Bedarf liege sogar ein „völliger Ermittlungsausfall“ vor. Das Verfahren, hier entsprechend dem Alter nur einen Prozentsatz von 60 bis 80 Prozent des Erwachsenenbedarfs festzulegen, beruhe „auf keiner vertretbaren Methode zur Ermittlung des Existenzminimums“. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.

In der Urteilsbegründung sagte Papier, die bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder wie Erwachsenen gewährleisteten nicht das Recht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“. Das Existenzminimum müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Mit dem Urteil waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich. Sie hatten argumentiert, dass die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren von damals 207 Euro willkürlich festgelegt seien und das Existenzminimum nicht abdeckten.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz für Erwachsene: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).