Kirchenmann Rainer Maria Woelki kehrt zurück in seine Kölner Heimat. In Rom ernannte Papst Franziskus den 57-Jährigen zum neuen Erzbischof der Domstadt und damit zum Nachfolger von Joachim Kardinal Meisner.

Berlin. Papst Franziskus hat den Berliner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki zum neuen Erzbischof von Köln ernannt. Das gab das Kölner Erzbistum am Freitagmittag bekannt. Woelki (57) wird Nachfolger von Kardinal Joachim Meisner (80). Ende Februar hatte der Papst dessen Rücktrittsgesuch angenommen.

Das Erzbistum Köln ist mit über zwei Millionen Katholiken das mitgliederstärkste in Deutschland. Es zählt zu den bedeutendsten in der katholischen Kirche überhaupt. Am Sonnabendvormittag will sich Woelki in Köln bei einer Pressekonferenz vorstellen.

Woelki ist gebürtiger Kölner. Als sein wichtigster Förderer gilt Meisner, der ihn 1990 zu seinem persönlichen Sekretär machte. 2003 wurde Woelki von Papst Johannes Paul II. zum Weihbischof in Köln ernannt. Seit September 2011 ist er Erzbischof von Berlin, nur Monate später im Februar 2012 wurde er zum Kardinal ernannt. Rund ein Jahr später wählte er in Rom den neuen Papst mit.

Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Köln erhofft sich vom neuen Kölner Erzbischof einen Dialog auf Augenhöhe. „Wir müssen verloren gegangenes Vertrauen in unserer Kirche und für unsere Arbeit zurückgewinnen und eine Sprache des Miteinanders wieder entdecken“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Tim-O. Kurzbach, am Freitag laut einer Mitteilung. Er sei überzeugt, dass dies mit Woelki glücken werde. Der 57-Jährige habe sich in Berlin viel Respekt verschafft, indem er offen auf die Menschen zugegangen sei. „Das wünschen sich die katholischen Laien hier in Köln auch.“ Der Diözesanrat setzt sich aus Vertretern katholischer Verbände, Organisationen und Klerikern zusammen.

Sedisvakanz in Berlin

Woelki ist nun ernannter Erzbischof. Die Amtsgeschäfte in Köln soll er nach seiner Einführung im Herbst, voraussichtlich am 20. September, übernehmen. Bis dahin wird das Bistum von Diözesanadministrator Stefan Heße geleitet. Das Kölner Domkapitel hatte ihn dazu Ende Februar bestimmt.

Woelki wiederum wird bis dahin das Erzbistum Berlin vorerst weiterleiten. Nach den Vorgaben des katholischen Kirchenrechts endet seine Verantwortung für das Hauptstadtbistum mit seiner Amtseinführung in Köln. Dann beginnt im Erzbistum Berlin die sogenannte Sedisvakanz.

Der lateinische Begriff bedeutet „unbesetzter Stuhl“. Es bezeichnet die Zeit, in der ein katholisches Bistum keinen amtierenden Diözesanbischof hat. Das Verfahren zur Wahl eines Diözesanadministrators regelt ebenfalls das Kirchenrecht. Demnach müssen die Mitglieder des Berliner Metropolitankapitels innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz einen solchen Verwalter wählen, der das Erzbistum bis zum Amtsantritt eines neuen Erzbischofs leitet. Das auch Dom- oder Kathedralkapitel genannte Gremium ist der Senat des Bischofs, der ihn bei der Leitung und Verwaltung des Bistums unterstützt.

Das sind die Regeln für den Erzbischof

Ein Diözesanadministrator hat viele Rechte und Pflichten eines Bischofs. So vertritt er die Diözese in der Deutschen Bischofskonferenz. Er darf aber keine grundsätzlichen Entscheidungen treffen, die den neuen Bischof langfristig binden würden. Laut Kirchenrecht kommt als Diözesanadministrator nur in Frage, wer Priester ist, das 35. Lebensjahr vollendet hat und nicht schon für den verwaisten Bischofsstuhl gewählt, benannt oder „präsentiert“ wurde. Zwischen den Amtszeiten von Georg Sterzinsky und Rainer Maria Woelki war im Jahr 2011 Weihbischof Matthias Heinrich (60) Diözesanadministrator.

Für die Wahl des neuen Diözesanbischofs gelten für das Erzbistum Berlin die Bestimmungen des Preußenkonkordats, das der Heilige Stuhl und das Land Preußen 1929 abschlossen. Demnach müssen das Metropolitankapitel und sein Vorsitzender, der Dompropst, eine Kandidatenliste für die Wahl aufstellen. Die Bischöfe in den Bistümern, für die das Preußenkonkordat ebenfalls gilt – dazu zählt auch das einflussreiche Erzbistum Köln -, können weitere Listen einreichen.

Die Listen werden über den Apostolischen Nuntius, den Botschafter des Papstes, an den Vatikan weiter geleitet. Die zuständige Bischofskongregation schickt dann eine Liste mit drei Namen an die jeweilige Diözese zurück, wobei sie an die Vorschläge der Ortskirche nicht gebunden ist. Nach Eintreffen dieser Liste ruft der Dompropst das Metropolitankapitel zur Wahl zusammen. Wenn der gewählte Kandidat die Wahl annimmt, teilt der Dompropst das Wahlergebnis den Landesregierungen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit, auf deren Gebiet das Erzbistum liegt. Wo das Preußenkonkordat gilt, fragt er an, ob Bedenken politischer Art bestehen. Wenn dies nicht der Fall ist, übermittelt das Metropolitankapitel anschließend den Ernennungsvorschlag dem Papst. Ihm ist die Ernennung des neuen Bischofs vorbehalten. Die Bekanntgabe der Entscheidung erfolgt gleichzeitig in Rom und im jeweiligen Bistum.