Im neuen Jahr stehen für Bürger und Wirtschaft zahlreiche Neuerungen an – von der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis zum Zahlungsverkehr. Lesen Sie hier, was 2014 anders wird. Teil 2.

Berlin. Obwohl die Gesetzgebung durch die Bundestagswahl und die lange Regierungsbildung stillstand, gibt es im neuen Jahr wieder viele Änderungen. Teil zwei und Ende der Übersicht:

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Das uneingeschränkte Recht, in Deutschland eine Arbeit zu suchen, gilt nun auch für Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Es sind die ärmsten Länder innerhalb der EU. Erwartet werden nach jüngsten Prognosen bis zu 180.000 Zuwanderer. Sie können nun ohne Arbeitserlaubnis hierzulande einen Job suchen.

Handys: Zum 1. Juli wird Handy-Telefonieren im EU-Ausland billiger, die Preisobergrenzen werden weiter gesenkt. Anrufe aus dem Ausland dürfen dann noch 19 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer kosten, ankommende Anrufe fünf Cent. Eine SMS zu schicken, darf sechs Cent kosten.

Reisekosten: Das steuerliche Reisekostenrecht wird zum Januar 2014 neu geregelt. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- beziehungsweise Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro gewährt werden.

Tabaksteuer: Rauchen könnte erneut teurer werden. Zum 1. Januar tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft – was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um vier bis acht Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um zwölf bis 14 Cent.

Zigaretten/Zoll: Ab 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabeihat, muss für die darüber hinausgehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen.

Grunderwerbssteuer: Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen nach Angaben des Baufinanzierers Interhyp AG ab 1. Januar erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund sei die Erhöhung der Grunderwerbssteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.

Kfz-Steuer: Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.

Ehrenamt: Bürokratische Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten werden abgebaut. So wird etwa die Bildung von Rücklagen flexibler.

Umsatzsteuer: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.

Steuerschlupflöcher: Mit dem „AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz“ im Zuge der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Steuertricksereien sollen beseitigt werden. Auch wird die Rechtsgrundlage für das „FATCA-Abkommen“ mit den USA geschaffen, um den Datenaustausch bei Steuern zu verbessern.

Bankenaufsicht: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro.

Basel III: Die strengeren Kapitalanforderungen an Banken – auch „Basel III“ genannt – werden von 2014 an eingeführt. Banken werden verpflichtet, mehr eigenes Kapital vorzuhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können.

Trennbanken: Vor allem größere Institute müssen zum Schutz der Kundeneinlagen bis Juli 2016 riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen. Neben diesem „Trennbanken-System“ sind Haftstrafen für Vorstände von Banken und Versicherungen vorgesehen bei Pflichtverletzungen im Risikomanagement.

Sepa:Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa („Single Euro Payments Area“). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die Verwaltung das Sepa-System anwenden. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Honorarberatung: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1. August 2014 gestärkt. Ziel ist, dass Verbraucher häufiger auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren, statt Provisionen zu kassieren.

Prozesskostenhilfe: Das System der Prozesskostenhilfe wird neu geordnet. Beispielsweise sollen die Gerichte genau klären, ob jemand wirklich Anspruch hat, bevor sie ihm die Leistung zugestehen. Es soll aber sichergestellt werden, dass jeder – unabhängig von Einkommen und Vermögen – vor Gericht ziehen kann.

Verwaiste Werke: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung zum Umgang mit „verwaisten Werken“ mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50.000 Filme.