Warnwestenpflicht, Gesundheit, Rente, neues Punktesystem der Verkehrssünderdatei in Flensburg – im neuen Jahr ändert sich vieles. Hier eine Übersicht über die Neuerungen.

Berlin. Obwohl die Gesetzgebung durch die Bundestagswahl und die lange Regierungsbildung stillstand, gibt es im neuen Jahr wieder viele Änderungen. Von Steuer über Gesundheit bis zur Rente und dem neuen Punktesystem der Verkehrssünderdatei in Flensburg – die Bürger müssen sich auf manches Neue einstellen. Bei den mit (*) gekennzeichneten Punkten ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Eine Übersicht:

Grundfreibetrag: Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16.708 Euro. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem jüngsten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen. Das muss der Gesetzgeber aber noch regeln. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.

Beitragsbemessungsgrenzen: Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen – sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung – müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto. Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst. Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.

Rente I *: Die etwa 20,5 Millionen Rentner können Mitte des Jahres mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Der exakte prozentuale Anpassungssatz wird im März bekannt gegeben, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.

Rente II *: Union und SPD wollen die gesetzlich Anfang 2014 fällige Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,3 Prozent ausfallen lassen – und diesen per Gesetz bei 18,9 Prozent festschreiben. Das bringt der Rentenversicherung sechs bis sieben Milliarden Euro mehr ein. Das Geld soll in neue Leistungen wie die verbesserte Mütterrente, die abschlagfreie Rente für langjährig Versicherte und höhere Erwerbsminderungsrenten fließen. Den Beitragszahlern – Arbeitgebern und Arbeitnehmern – entgeht damit umgekehrt eine Entlastung von knapp sechs Milliarden Euro.

Rente III: Auf dem Weg zur schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre wird die dritte Stufe erreicht: Wer im kommenden Jahr 65 wird – das sind die Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1949 – und abschlagfrei in Rente gehen will, muss drei Monate über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten.

Riester-Rente: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente („Wohn-Riester“) wird flexibler und einfacher. Vom 1. Januar an kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Altersvorsorge: Guthaben auf einem Wohn-Riester-Konto können vom 1. Januar an jederzeit ganz oder teilweise zur Schuldentilgung für die eigene Immobilie genutzt werden. Die staatliche Förderung wird damit nicht gefährdet. Bislang war die Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsperiode möglich. Wer den staatlich geförderten Vertrag weiterführen möchte, muss auf dem Wohn-Riester-Konto mindestens 3000 Euro stehen lassen.

Hartz IV: Für die gut sechs Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen gibt es mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 382 auf 391 Euro. Das ist ein Plus von 2,35 Prozent. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen fünf und sieben Euro.

Arbeitsmarkt: Vorbeugend wurde die verlängerte Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von zwölf Monaten für 2014 erneuert. Das soll im Fall eines wirtschaftlichen Abschwungs ansteigende Arbeitslosigkeit vermeiden helfen. Sonst wäre die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld mit dem Jahreswechsel auf die gesetzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten zurückgefallen. Das erweiterte Kurzarbeitergeld hatte in der Krise 2008/2009 Massenarbeitslosigkeit verhindert.

Gesundheit: Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Große Koalition auf den allerletzten Drücker verhindert, dass die Preisbremse für patentgeschützte Medikamente wegfällt. Das erspart den Krankenkassen – und damit den Beitragszahlern – Mehrausgaben von schätzungsweise 500 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit sind die Preise für diese Medikamente durch das Moratorium eingefroren. Der Hersteller-Zwangsrabatt für Arzneien von derzeit 16 Prozent reduziert sich mit dem Jahreswechsel auf sechs Prozent. Er soll aber nach dem Willen der Großen Koalition aber demnächst auf sieben Prozent angehoben werden.

Pflege: Die meisten Pflegeeinrichtungen schneiden beim „Pflege-TÜV“ mit „sehr gut“ ab. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte für die Beurteilung vom 1. Januar an höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen, also die stationäre Pflege. Ambulante Pflegedienste werden nach wie vor nach den alten Kriterien bewertet. Pflegeeinrichtungen und -dienste werden regelmäßig unangemeldet überprüft.

Gesundheit/Pflege: Zum 1. Januar wird die Ausbildung zum Rettungsassistenten reformiert – mit längerer Dauer und konkreten Ausbildungszielen. Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wird das Examen entzerrt. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen – wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.

Autofahrer I: Zum 1. Mai greift für Autofahrer ein neues Punktesystem bei schweren Verstößen am Steuer. Anstelle der jetzigen Skala von eins bis sieben Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens einen, zwei oder drei Punkte. Der Führerschein wird bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen. Erhalten bleibt die Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt binnen fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Eine Amnestie zur Umstellung gibt es nicht.

Autofahrer II: Auch Pkw-Fahrer müssen ab 1. Juli eine Warnweste im Wagen dabeihaben. Damit sind sie bei Pannen oder Unfällen früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern zu erkennen. Freiwillig haben viele Autofahrer schon jetzt Westen dabei – teils werden sie gratis verteilt, in manchen Nachbarländern sind sie bereits vorgeschrieben. Für gewerbliche Fahrzeuge gilt die Pflicht in Deutschland schon.

Morgen Teil zwei der Änderungen: Von der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis zum Kampf gegen Steuerschlupflöcher