05.02.13

Plagiatsverfahren

Universität Düsseldorf entzieht Schavan den Doktortitel

Bereits kurz darauf teilten die Anwälte der Bundesbildungsministerin mit, dass sie gegen diese Entscheidung klagen werde.

Foto: dpa
Annette Schavan
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), eine enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), räumte Flüchtigkeitsfehler in ihrer Dissertation ein, wies den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber zurück

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität erkennt Bundesbildungsministerin Annette Schavan den Doktortitel ab. Dies habe der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät am Dienstag entschieden, teilten Vertreter der Universität mit. Bereits kurz darauf gaben Schavans Anwälte bekannt, dass die CDU-Politikerin gegen diese Entscheidung klagen werde.

Die Klage werde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. "Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen und sie ist auch materiell rechtswidrig", heißt es in der Erklärung. Die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit des Verwaltungsverfahrens sei mehrfach durch selektive Information der Öffentlichkeit verletzt worden. Weiter heißt es: "Die gebotenen Ermittlungen zur Feststellung einer Täuschung der Gutachter im damaligen Promotionsverfahren sind unterblieben." Beweisanträge seien in dem Verfahren von der Universität übergangen worden. Das gelte auch für den Antrag auf Einholung eines externen Fachgutachtens. Die Anwälte betonten: "Eine Täuschung hat es nicht gegeben."

Das sah die Uni Düsseldorf anders: Der zuständige Rat der Philosophischen Fakultät kam am Nachmittag zusammen um sich über das weitere Vorgehen zu beraten. Das Gremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern entschied schlussendlich der Ministerin den 1980 erworbene Doktorgrad zu entziehen.

Schavan, eine enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), räumte Flüchtigkeitsfehler in ihrer Dissertation ein, wies den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber zurück. Die Ministerin hält sich seit Montag zu einer fünftägigen Reise in Südafrika auf, wo sie politische Gespräche über berufliche Bildung und Wissenschaftskooperation führt.

Vor zwei Wochen hatte der Fakultätsrat mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung die Einleitung eines Verfahrens zum möglichen Entzug des Doktortitels beschlossen. Der Rat folgte damit der Empfehlung der Promotionskommission. In einem internen Sachstandsbericht war der Kommissionsvorsitzende Professor Stefan Rohrbacher zu der Erkenntnis gekommen, dass in der Arbeit Schavans an zahlreichen Stellen plagiiert worden sei. Aufgrund der systematischen Vorgehensweise liege eine Täuschungsabsicht vor – Schavan bestreitet das. Der Bericht war an Medien durchgesickert.

Die Vorwürfe waren erstmals vor neun Monaten im Internet aufgetaucht. Schavan wird unkorrektes Zitieren und die Verschleierung geistigen Eigentums vorgeworfen. Die Tragweite der angeblichen Zitierfehler ist unter Wissenschaftlern umstritten.

Plagiatsverfahren gegen Bundesministerin Schavan

Mehr als 30 Jahre nach ihrer Doktorarbeit ist Bundesbildungsministerin Anette Schavan (CDU) mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Eine Chronologie der Ereignisse:

September 1980: Annette Schavan reicht im Alter von 24 Jahren ihre erziehungswissenschaftliche Dissertation "Person und Gewissen" an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf ein. Die Arbeit wird mit "sehr gut" benotet.

29. April 2012: Auf einer Internetplattform wird anonym der Vorwurf des Plagiats gegen Schavan erhoben.

2. Mai: Die Universität Düsseldorf beauftragt die zuständige Promotionskommission, die Vorwürfe zu prüfen.

10./11. Mai: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht Schavan ihr Vertrauen aus.

27. September: Der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Professor Stefan Rohrbacher, legt intern einen Sachstandsbericht vor. Das Ergebnis: An zahlreichen Stellen der Arbeit sei plagiiert worden. Es liege eine systematische Vorgehensweise und damit eine Täuschungsabsicht vor.

14. Oktober: Der "Spiegel" zitiert aus dem vertraulichen Bericht Rohrbachers. Schavan weist eine Täuschungsabsicht zurück.

15./16. Oktober: Merkel spricht Schavan erneut das Vertrauen aus. Rückendeckung bekommt sie auch von ihrem Doktorvater Gerhard Wehle.

Auf der Suche nach der undichten Stelle erstattet die Universität Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Weitergabe vertraulicher Informationen.

17. Oktober: Die Prüfungskommission berät über den internen Bericht Rohrbachers.

10. November: Schavan reicht nach Informationen der "Rheinischen Post" bei der Uni Düsseldorf eine schriftliche Stellungnahme ein, in der sie den Vorwurf des Plagiats bestreitet.

18. Dezember: Die Promotionskommission empfiehlt nach Prüfung der Arbeit und Anhörung Schavans, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen. Befinden muss darüber der Rat der Philosophischen Fakultät.

22. Januar 2013: Der Fakultätsrat stimmt mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für die Einleitung des Hauptverfahrens zur möglichen Aberkennung des Doktortitels. Für den 5. Februar setzt der Rat eine weitere Sitzung an.

31. Januar: Schavan räumt im "Zeitmagazin" Flüchtigkeitsfehler in ihrer Doktorarbeit ein, weist den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber erneut zurück.

5. Februar: Der Fakultätsrat will über die Fortsetzung des Verfahrens beraten. (dpa)

(abendblatt.de/Reuters/dpa)
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