Finanzstarke Bundesländer machen nach jahrelanger Drohung Ernst. Klage soll am 5. Februar in beschlossen werden. Sellering mahnt.

Stuttgart/Wildbad Kreuth/Schwerin. Nach jahrelanger Drohung machen Bayern und Hessen mit der angekündigten Klage gegen den Länderfinanzausgleich Ernst. Bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung der beiden Landesregierungen am 5. Februar in Wiesbaden solle die Verfassungsbeschwerde beschlossen werden, sagte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer am Dienstag im Wildbad Kreuth. Die hessische Staatskanzlei kündigte dies ebenfalls an. Mit Verhandlungen sei das Thema nicht zu lösen, sagte Seehofer. „Wir werden also klagen.“ Das grün-rot regierte Baden-Württemberg, auch ein Geber-Land, setzt dagegen weiter auf Verhandlungen statt auf den Rechtsweg, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanzminister Nils Schmid in Stuttgart erklärten.

„Es muss eine saubere Klageschrift gemacht werden“, sagte Seehofer. Wann sie eingereicht werden soll, ließ der CSU-Chef offen. In Bayern will er zuvor namentlich im Landtag darüber abstimmen lassen. Seehofer sagte, wenn er zu weiteren Verhandlungen eingeladen werde, „werde ich auch hingehen“. In der Vergangenheit hätten intensive Gespräche der Ministerpräsidenten aber zu keinem Ergebnis geführt.

Bayern und Hessen ist das Ausgleichssystem der Länder schon lange ein Dorn im Auge. Beide Länder sind gegenwärtig die wichtigsten Geberländer im Länderfinanzausgleich. Sie brachten für die ärmeren Länder seit 1990 jeweils mehr als 38 Milliarden Euro auf, Baden-Württemberg rund 35,7 Milliarden. Zu den Gebern zählt derzeit nur noch Hamburg.

Der mit weitem Abstand größte Nutznießer der Ausgleichszahlungen ist Berlin. Von den rund 128 Milliarden Euro, die seit 1990 in das System eingezahlt wurden, flossen 45,4 Milliarden in die Bundeshauptstadt. Das geht aus der Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervor, über die zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstag) berichtet hatte. Sachsen hat demnach mit etwa 17,1 Milliarden Euro den zweithöchsten Betrag erhalten. An dritter Stelle liegt Sachsen-Anhalt mit gut 10 Milliarden. Mecklenburg-Vorpommern erhielt seit 1990 etwa 7,6 Milliarden Euro. Allein im Jahr 2011 waren es vorläufigen Berechnungen zufolge 429 Millionen und damit etwa sechs Prozent des Landesetats.

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern und berücksichtigt dabei die wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten der Länder. Die derzeitige Regelung wurde im Jahr 2005 einvernehmlich vom Bund und allen Ländern – einschließlich Bayerns – beschlossen. Anlass der damaligen Änderungen war die erste Klage Bayerns und anderer Geberländer gegen den Länderfinanzausgleich. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung angeordnet.

Kretschmann: Klage könnte nach hinten losgehen

Kretschmann befürchtet, dass bei einer Klage für Baden-Württemberg „der Schuss nach hinten losgehen“ könnte. Sollte das Bundesverfassungsgericht bei Vorgaben zur Neuregelung des Finanzausgleichs auch die Zahlkraft der Kommunen einbeziehen, die im Südwesten gut dastehen, könnte Baden-Württemberg womöglich noch draufzahlen. Schmid erklärte außerdem, nach einem Spruch der Karlsruher Richter müsste der Gesetzgeber den Finanzausgleich neu ausgestalten und deshalb ohnehin wieder verhandeln. Bayerns Vorstoß sei nur Wahlkampfgetöse.

Die bayerische Opposition reagierte ebenfalls mit Kritik: Der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Markus Rinderspacher, sagte, die CSU beklage „ihr eigenes Unvermögen“. Der Länderfinanzausgleich sei von der CSU federführend zum Nachteil Bayerns ausgehandelt und 2001 im Bundestag mitbeschlossen worden. „Seehofer selbst hat den Schaden angerichtet.“ Grünen-Finanzexperte Eike Hallitzky sagte: „Im Wahljahr ist das reiner Populismus.“ Die CSU habe sich jahrelang Verhandlungen mit den Nehmerländern über eine Reform des Länderfinanzausgleichs verweigert und auch kein eigenes Konzept präsentiert. „Wenn man jetzt vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist das nichts als billiger Wahlkampf, denn es ist klar, dass das Gericht bis zum Wahltermin keine Entscheidung fällen wird“, sagte Hallitzky.

Das bayerische Kabinett hatte die Verfassungsklage im vorigen Sommer beschlossen – in der Hoffnung, durch die höchstrichterliche Überprüfung bald viel weniger in den Topf einzahlen zu müssen. Die Klage hätte eigentlich bereits bis Jahresende 2012 in Karlsruhe eingereicht werden sollen.

Sellering mahnt Bayern zur Solidarität

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hat unter Hinweis auf die jahrzehntelange Hilfe der Ländergemeinschaft für Bayern mit Kritik auf die vom Freistaat angekündigte Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich reagiert. „Ich habe überhaupt kein Verständnis für diese Entscheidung. Bayern droht die Solidarität zwischen den Ländern aufzukündigen, obwohl das Land 40 Jahre lang von der Solidarität der anderen Bundesländer profitiert hat“, erklärte Sellering am Dienstag in Schwerin.

Mecklenburg-Vorpommern Regierungschef mahnte einen „solidarischen Föderalismus“ an, bei dem die Stärkeren weiterhin den Schwächeren zur Seite stehen: „Wenn einzelne Bundesländer hemmungslos ihre Eigeninteressen vertreten, ist das schlecht für Deutschland.“ Nach seiner Ansicht lässt sich der bayrische Vorstoß nur mit den anstehenden Landtagswahlen erklären. „Auf Kosten anderer beim eigenen Wähler punkten zu wollen, offenbart eine besondere Form von Populismus“, warf Sellering CSU-Chef Seehofer vor.