Erneuter Rückschlag für Ex-Regierungsche: Justiz und Untersuchungsausschuss dürfen Unterlagen verwerten. Doch Mappus gibt nicht auf.

Stuttgart. Das Ringen um die Akten von Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) in der EnBW-Affäre nimmt kein Ende: Das Amtsgericht hatte der Staatsanwaltschaft grünes Licht für die Verwertung von Akten gegeben, die im Haus des Pforzheimers beschlagnahmt wurden. Damit war auch der Weg frei für die Weitergabe der Unterlagen und Dateien an den EnBW-Untersuchungsausschuss. Doch Mappus will sich mit dem Beschluss der Richter nicht abfinden. „Wir werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen“, teilte sein Anwalt Christoph Kleiner am Dienstag in Stuttgart mit. Die Regierungsfraktionen forderten Mappus auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zur Aufklärung beizutragen.

Der Ex-Regierungschef hatte argumentiert, bei den Dokumenten handele es sich teils um persönliche Unterlagen. Dagegen sahen die Richter des Amtsgerichts das Material als „beweiserheblich“ für die Ermittlungen zum Untreuevorwurf gegen Mappus im EnBW-Deal an, sagte die Sprecherin des Gerichts, Monika Rudolph, der Nachrichtenagentur dpa. Deshalb dürfe die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Unterlagen sichten und nutzen. „Jetzt liegt der Ball wieder bei der Staatsanwaltschaft“, sagte Rudolph mit Blick auf die Herausgabe der Unterlagen an den Ausschuss. Ob die Anklagebehörde die Unterlagen weiterleitet, steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft werde abwarten, bis die Beschwerde auch wirklich beim Amtsgericht eingegangen sei, sagte eine Sprecherin. Über die Beschwerde entscheidet das Landgericht Stuttgart.

Mappus hatte mit seinen Widerspruch Mitte November die bereits angelaufene Übergabe von Material an den Ausschuss gestoppt. Kartons mit Akten waren bereits an das für die Weitergabe zuständige Justizministerium übersandt worden, als Mappus das Verfahren stoppte. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage des Ex-Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an den Ausschuss zurückgewiesen.

Dem Christdemokraten wird vorgeworfen, Ende 2010 EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF zu einem überhöhten Preis von 4,7 Milliarden Euro für das Land zurückgekauft zu haben. Der vor etwa einem Jahr eingesetzt Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit allen Fragen rund um den umstrittenen Deal.

Die Obmänner von Grünen und SPD im Ausschuss, Uli Sckerl und Andreas Stoch, begrüßten den Beschluss des Gerichts. „Das ist eine gute Nachricht zum Jahreswechsel. Der berechtigte Anspruch des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der dunklen Flecken im EnBW-Deal wird sich letztendlich durchsetzen“, sagte Sckerl. Wenn Mappus endlich einlenke, könnten die Akten nach Weihnachten ausgewertet werden.

Stoch sagte, er habe einen entsprechenden Beschluss erwartet, weil die Anklagebehörde ohnehin nur Unterlagen verwende, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Mappus stehen. Zu Mappus’ Ankündigung, Beschwerde einzulegen, sagte er: „Herr Mappus hat wohl kein anderes Anliegen, als die Aufklärung von Straftaten zu verhindern. Er bleibt unbelehrbar.“

Der Untersuchungsausschuss soll seine Arbeit auch im kommenden Jahr fortsetzen. Über eine entsprechende Empfehlung des Ausschusses will der Landtag an diesem Mittwoch entscheiden.