Der ehemalige Landesvorsitzende der baden-württembergischen CDU hatte die Herausgabe der Kopien gerichtlich verhindern wollen.

Stuttgar. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart muss Unterlagen, die sie bei Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beschlagnahmt hat, an den EnBW-Untersuchungsausschuss übergeben. Die Klage von Mappus gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten sei unbegründet, teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in Stuttgart mit.

Das Material umfasst Aktenordner und Dateien, die die Fahnder im Zuge ihrer Ermittlungen zum Untreueverdacht gegen Mappus beim EnBW-Milliardendeal gefunden haben. Die Dokumente waren bei Durchsuchungen im Staatsministerium und den Privaträumen des Christdemokraten in Pforzheim sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die Akte von Mappus an den parlamentarischen Ausschuss übergeben wollen, hatte aber auf Bitte des OLG bis zu dessen Beschluss zur Klage davon Abstand genommen. Der frühere Regierungschef hatte auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gepocht.

Mappus könnte noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die Einsicht des Ausschusses in die Dokumente zu verhindern. Der CDU-Mann hatte den Rückkauf von Anteilen an dem Energiekonzern EnBW im Dezember 2010 vom französischen Staatskonzern EdF am Landtag vorbei eingefädelt. Die heutige grün-rote Landesregierung wirft ihm vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen.