Berlin. Mit einem neuen Mietrecht will die Bundesregierung von Union und FDP gegen die stark steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt angehen. Den Bundesländern soll die Möglichkeit gegeben werden, Mieterhöhungen in Städten oder Stadtvierteln stärker zu begrenzen. Statt um 20 Prozent dürfen Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Allerdings gilt die am Donnerstag im Bundestag verabschiedete Regelung nur für bestehende Mietverhältnisse - und nicht für neue Verträge. Gerade bei Neuvermietungen aber ist in den vergangenen Jahren der Preis für Objekte in bestimmten Vierteln von Großstädten stark angestiegen. Mieterverband und Opposition kritisieren das neue Gesetz als unzureichend.