06.12.12

Rechtsextremismus

Die Uhr für ein Verbot der NPD läuft

Innenminister der Länder plädieren bei Konferenz in Rostock einstimmig für einen entsprechenden Antrag an Bundesverfassungsgericht.

Foto: dapd
Innenministerkonferenz der Laender
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU, r.) und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), Vorsitzender der Innenministerkonferenz

Hamburg. Die Innenminister der Länder haben sich für ein Verbot der rechtsextremen NPD ausgesprochen. Bei ihrer Konferenz in Rostock-Warnemünde plädierten die Ressortchefs am Mittwoch einstimmig für einen entsprechenden Antrag an das Bundesverfassungsgericht, wie der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), sagte. Zur Begründung verwies Caffier auf die Materialsammlung, die die Innenminister im Frühjahr in Auftrag gegeben hatten.

Diese Materialsammlung sollte keine Informationen von V-Leuten enthalten, weil daran das erste NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 gescheitert war. "Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist", bekräftigte Caffier. Daher wollten die Innenminister die klare Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz geben, "in ein Verbotsverfahren einzutreten". Die Regierungschefs der Länder treffen am Donnerstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zusammen, um über einen neuen NPD-Verbotsantrag zu entscheiden. Es wird erwartet, dass sie der Empfehlung der Fachminister folgen.

Bei dem einstimmigem Beschluss haben laut Caffier das Saarland und Hessen, die sich wiederholt skeptisch zu einem Verbotsverfahren geäußert hatten, und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Protokollnotizen abgegeben. Friedrich sprach von einem insgesamt "gemischten Bild". Zwar habe es zu keiner Zeit eine bessere Materialsammlung über die rechtsextreme Partei gegeben. Diese belege den aggressiv-kämpferischen Charakter der rechtsextremen NPD. Dennoch bleibe ein Restrisiko bei dem Verbotsantrag. Er halte es für wichtig, darauf hinzuweisen, fügte der Bundesinnenminister hinzu.

Bereits im Frühjahr 2011 hatte der Hamburger Senat ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei unterstützt - noch vor Bekanntwerden der Mordserie durch den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) im Herbst 2011. Die Initiative übernahm damals das Bundesland Sachsen-Anhalt. Hamburg wolle einen Erfolg versprechenden Ansatz für ein Verbot der Partei unterstützen, hieß es aus der Behörde. Doch schon 2011 zeigte sich Bundesinnenminister Friedrich skeptisch. Zudem habe es damals leider Widerstand aus einigen unionsregierten Bundesländern gegeben, sagt Innensenator Michael Neumann (SPD) dem Hamburger Abendblatt. "Umso wichtiger ist es, dass die Innenminister diesmal einen klaren Schritt in Richtung Verbotsverfahren gehen", so Neumann vor Beginn der gestrigen Beratungen in Warnemünde. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei mit menschenverachtender Ideologie.

Mit der Entscheidung der Innenminister wächst der Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, das Verfahren mitzutragen. Die Kanzlerin sieht allerdings weiterhin erhebliche Risiken und wollte sich am Mittwoch noch nicht auf das weitere Vorgehen festlegen. "Ich bin noch mit den zuständigen Ministern in der Prüfung, ob wir die Risiken, die sich mit einem solchen NPD-Verbotsverfahren verbinden, überwinden können", sagte sie dem Fernsehsender Phoenix am Rande des CDU-Parteitags in Hannover. "Es ist ja gar kein Zweifel, dass wir den Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen wollen. Ich möchte nur, dass es aussichtsreich ist, wenn man ein solches NPD-Verbotsverfahren anstrebt."

Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter dämpfte die Erwartung, dass schon an diesem Donnerstag bei dem Treffen Merkels mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin die Entscheidung fällt. "Es ist ja bekannt, dass die Bundeskanzlerin da erhebliche Risiken sieht, die aber noch bewertet werden müssen", sagte er. Noch sei nicht sicher, ob das Thema auf die Tagesordnung des Treffens komme. "Ich würde meine Erwartungen da auch nicht zu hoch schrauben."

Auch im Bundestag gibt es quer durch die Fraktionen viele Kritiker. FDP-Vorstandsmitglied Dirk Niebel empfahl seiner Partei, sich gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren auszusprechen. Die FDP habe in der Parteiführung noch keine einheitliche Meinung hergestellt, sagte der Entwicklungsminister im WDR. Er sei aber sicher, dass die meisten Liberalen gegen einen neuen Verbotsantrag seien. Linke und Grüne im Bundestag forderten Friedrich auf, den Abgeordneten das Beweismaterial gegen die NPD vorzulegen, damit sie sich selbst ein Bild davon machen könnten.

Der Zentralrat der Juden ist erleichtert über den neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD. Zentralratspräsident Dieter Graumann erklärte: "Es wird höchste Zeit, dass dem unsäglichen Treiben der NPD ein Ende gesetzt wird. Für jeden überzeugten Demokraten ist es einfach unerträglich, dass Rechtsextremisten Steuermittel erhalten, um ihr braunes Gift zu verbreiten. Ein Verbot der NPD kann diesen Zustand endlich beenden." Graumann appellierte an Bundestag und Bundesregierung, sich der Entscheidung der Länder anzuschließen.

Die NPD-Spitze rechnet bereits mit einem neuen Verbotsverfahren, räumt diesem aber keine Erfolgsaussichten ein. Die Verfassungsorgane würden sich mit ihrem Antrag erneut eine "blutige Nase holen", sagte Parteichef Holger Apfel in Pampow bei Schwerin.

Das erste NPD-Verbotsverfahren in sieben Daten
Das erste NPD-Verbotsverfahren in sieben Daten
Von Oktober 2001 an lief beim Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbotsverfahren
Antragsteller waren damals Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Im Januar 2002 flog auf, dass unter den in den Verbotsanträgen zitierten NPD-Funktionären auch V-Leute des Verfassungsschutzes waren
Daraufhin setzte das Gericht die für Februar 2002 anberaumten Verhandlungstermine ab und verlangte von den Verfahrensbeteiligten weitere Auskünfte
In einem Erörterungstermin im Oktober 2002 bestritten die drei Verfassungsorgane, dass die V-Leute einen prägenden Einfluss auf die rechtsextremistische Partei hatten. Bei ihnen handele es sich ausschließlich um Informanten, die gegen Bezahlung aus der NPD berichtet hätten
Am 18. März 2003 stellte das Verfassungsgericht das Verfahren wegen der hohen Zahl der V-Leute in der NPD aus formalen Gründen ein. Das Gericht wies damals darauf hin, dass in den Jahren zuvor etwa 30 von 200 NPD-Vorstandsmitgliedern in Bund und Ländern für den Verfassungsschutz arbeiteten, also rund 15 Prozent. Dies sei ein "unaufhebbares Verfahrenshindernis"
Das Gericht traf mit seinem Beschluss keine abschließende Entscheidung darüber, ob die NPD verfassungswidrig ist. Erneute Verbotsanträge blieben "ohne Weiteres möglich", hieß es
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