05.12.12

Konferenz in Rostock

Innenminister stimmen für Neuanlauf zum NPD-Verbot

Innenminister und -senatoren einigen sich in Rostock. Über ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Foto: dapd
Sympathisanten und Mitglieder der NPD demonstrieren am Jahrestag des Kriegsendes vor 60 Jahren auf dem Alexanderplatz in Berlin
Sympathisanten und Mitglieder der NPD demonstrieren am Jahrestag des Kriegsendes vor 60 Jahren auf dem Alexanderplatz in Berlin

Berlin. Neun Jahre nach dem gescheiterten Anlauf zum NPD-Verbot soll ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei gestartet werden. Darauf verständigten sich die Innenminister und -senatoren der Länder am Mittwoch auf ihrer Konferenz in Rostock. Die Regierungschefs der Länder wollen am Donnerstag entscheiden, ob sie der Empfehlung ihrer Fachminister folgen.

Über ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen." Die Innenminister haben dazu nun Material auf mehr als 1.000 Seiten zusammengetragen.

Nach Angaben der Innenminister reicht das Material aus, um das aggressiv-kämpferische Auftreten der NPD auch nachzuweisen zu können. Das ist eine der Hürden für ein Parteienverbot. Eine verfassungswidrige Haltung der Organisation allein reicht dafür nicht aus. Angesichts der Materiallage beschlossen die Ressortchefs auf ihrer Konferenz in Rostock-Warnemünde nun, eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz zu richten.

Das erste NPD-Verbotsverfahren in sieben Daten
Das erste NPD-Verbotsverfahren in sieben Daten
Von Oktober 2001 an lief beim Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbotsverfahren
Antragsteller waren damals Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Im Januar 2002 flog auf, dass unter den in den Verbotsanträgen zitierten NPD-Funktionären auch V-Leute des Verfassungsschutzes waren
Daraufhin setzte das Gericht die für Februar 2002 anberaumten Verhandlungstermine ab und verlangte von den Verfahrensbeteiligten weitere Auskünfte
In einem Erörterungstermin im Oktober 2002 bestritten die drei Verfassungsorgane, dass die V-Leute einen prägenden Einfluss auf die rechtsextremistische Partei hatten. Bei ihnen handele es sich ausschließlich um Informanten, die gegen Bezahlung aus der NPD berichtet hätten
Am 18. März 2003 stellte das Verfassungsgericht das Verfahren wegen der hohen Zahl der V-Leute in der NPD aus formalen Gründen ein. Das Gericht wies damals darauf hin, dass in den Jahren zuvor etwa 30 von 200 NPD-Vorstandsmitgliedern in Bund und Ländern für den Verfassungsschutz arbeiteten, also rund 15 Prozent. Dies sei ein "unaufhebbares Verfahrenshindernis"
Das Gericht traf mit seinem Beschluss keine abschließende Entscheidung darüber, ob die NPD verfassungswidrig ist. Erneute Verbotsanträge blieben "ohne Weiteres möglich", hieß es
(rtr/abendblatt.de)
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