Düsseldorf. Die Unterhaltspflichtigen in Deutschland dürfen vom kommendem Jahr an mehr Geld für sich behalten - für die Trennungskinder steht dagegen die zweite Nullrunde an. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Kindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten. Viele Trennungskinder könnten dadurch in die Sozialhilfe rutschen. Die Düsseldorfer Tabelle regelt bundesweit Unterhaltsansprüche. Die Sätze für den Kindesunterhalt waren vor zwei Jahren deutlich um 13 Prozent angehoben worden. Seitdem blieben sie unverändert.