24.10.12

EZB-Präsident

EZB-Chef Draghi besänftigt Kritiker im Bundestag

Vehement hat Draghi den Kurs der EZB vor den Abgeordneten verteidigt. Sorgen vor Inflation und Steuerbelastung milderte er ab.

Foto: AFP
EZB-Präsident Mario Draghi besuchte den Bundestag
EZB-Präsident Mario Draghi besuchte den Bundestag

Berlin/Athen. EZB-Präsident Mario Draghi hat seinen umstrittenen Kurs in der Euro-Krise im Bundestag vehement verteidigt. In einer Sitzung des Haushalts-, Finanz- und Europa-Ausschusses wies der Chef der Europäischen Zentralbank am Mittwoch in Berlin Befürchtungen vor eine stärkeren Inflation zurück. Übermäßige Risiken für die Steuerzahler gebe es nicht. Auch die Unabhängigkeit der Notenbank sei nicht gefährdet. Griechenland rechnet unterdessen fest mit zwei Jahren Aufschub für die Sanierung seiner Staatsfinanzen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zeigte sich nach dem gut zweistündigen Auftritt Draghis vor etwa 150 Parlamentariern zufrieden. Er sprach wie der EZB-Chef von einem vertrauensbildenden Schritt. Draghi betonte: "Drei Elemente sind für das Verständnis unserer Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung: der unbeirrbare Fokus auf Preisstabilität, die Einhaltung unseres Mandats sowie unsere vollständige Unabhängigkeit." Die jüngsten Maßnahmen der EZB dienten dazu, Preisstabilität im gesamten Euroraum zu gewährleisten.

Vertreter von Union und FDP äußerten sich überwiegend positiv zu Draghis Erläuterungen. "Seine Antworten waren sehr überzeugend", sagte CDU-Haushaltsexperte Norbert Barthle. Der FDP-Politiker und Euro-Kritiker Frank Schäffler warf dem EZB-Chef dagegen erneut vor: "Er schleift die Stabilitätsregeln." Aus Sicht von Carsten Schneider, dem haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hat Draghi die Kritik an der fehlenden Legitimation der EZB-Strategie nicht ausräumen können. Priska Hinz von den Grünen betonte, Draghi sollte nun auch die Dauer-Kritiker der Koalition überzeugt haben.

Draghi hatte im September angekündigt, die EZB werde notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern an den Börsen ankaufen. Die Notenbank greift aber nur ein, wenn das Land unter den Euro-Rettungsschirm schlüpft und damit Auflagen erfüllt. Seit der Ankündigung sind die Zinsen, die Problemländer für neue Schuldtitel zahlen, gesunken.

Für Griechenland öffnet sich derweil die Tür zu neuen Hilfsmilliarden – nach monatelangem Gezerre zwischen der zerstrittenen Regierung und den internationalen Geldgebern. Nach Angaben aus Athener Regierungskreisen vom Mittwoch kann sich das Land auf zwei weitere Jahre einstellen, um die vereinbarten Sparziele zu erreichen. Finanzminister Ioannis Stournaras sagte nach stundenlangen Videokonferenzen mit Vertretern der "Troika" aus EU, EZB und Internationalem Währungsfonds (IWF): "Das Sparpaket ist abgeschlossen." Weitere Details wollte er nicht nennen.

Die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) berichtete, Griechenland könne damit rechnen, dass Athen statt 2014 nun bis 2016 Zeit habe, die Neuverschuldung wieder unter die erlaubte Obergrenze von drei Prozent zu drücken.

Auf Seiten der internationalen Geldgeber wird allerdings weiter auf den Bericht der Kontrolleure von EZB, EU und IWF verwiesen, der für November erwartet wird. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, sagte EZB-Chef Draghi am Mittwoch in Berlin. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigte die Position der Europartner: Zunächst müsse der Bericht der "Troika" abgewartet werden.

Eine zeitliche Streckung der Sparziele ist bereits seit längerem im Kreise der Euro-Finanzminister im Gespräch. Zuletzt hatte sich auch IWF-Chefin Christine Lagarde dafür stark gemacht. Hinter den Kulissen gilt als sicher, dass die Euro-Partner Griechenland nicht fallen lassen werden und das Land mit neuen Hilfskrediten vor der Pleite bewahren.

EZB soll in Bankenaufsicht die ganze Macht bekommen
EZB soll in Bankenaufsicht die ganze Macht bekommen
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will am Mittwoch seine Pläne zu einer "Bankenunion" vorlegen. Zentraler Bestandteil ist eine einheitliche Bankenaufsicht in den 17 Euro-Ländern durch die Europäische Zentralbank (EZB). Anschließend sollen auch die Sicherungssysteme für die Einlagen europäischer Sparer von einer gemeinsamen Einlagensicherung ersetzt werden.
Die nationalen Fonds zur Abwicklung notleidender Banken sollen auf europäischer Ebene koordiniert werden. Die Institute sollen künftig direkt – also ohne den Umweg über ihre Regierungen – Geld aus dem EU-Rettungsfonds ESM bekommen können. Damit die Bankenunion 2013 in Kraft treten kann, müssen alle 27 EU-Staaten zustimmen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Die EZB soll die ganze Macht über die rund 6000 Banken in der Euro-Zone erhalten. Sie entscheidet über Banklizenzen und deren Entzug, über Bankfusionen und Verkäufe von Geschäftsbereichen sowie die nötige Kapital- und Liquiditäts-Ausstattung von Banken.
Sie kann auch Strafen und Geldbußen gegen Banken aussprechen. In der täglichen Arbeit kann sie sich dabei – vor allem was kleine Banken betrifft – der Aufsichtsbehörden in den einzelnen Staaten bedienen, die diese Aufgaben bisher wahrgenommen hatten. Staaten außerhalb der Euro-Zone können sich diesem System anschließen. Großbritannien, das Land mit dem größten Bankensektor in Europa, lehnt das allerdings ab.
Kontrolliert werden soll die EZB vom EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Ministerrat. Dazu soll sie einmal im Jahr in Brüssel Rede und Antwort stehen. Die Aufgaben der Zentralbank in der Bankenaufsicht sollen strikt von den geldpolitischen Entscheidungen getrennt werden, für die sie weiterhin niemandem Rechenschaft schuldig ist.
Dazu soll innerhalb der EZB ein neues Aufsichtsgremium ins Leben gerufen werden, das durch den EZB-Rat gewählt wird und Vertreter der EZB und der nationalen Behörden umfasst. Die beiden Vorsitzenden sollen nur fünf Jahre amtieren dürfen. Aufsichts-Entscheidungen der EZB sollen nur vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden können.
Zur Erfüllung ihrer neuen Aufgaben braucht die EZB nach Auffassung der EU-Kommission "angemessene Ressourcen", um nicht zu sehr von den nationalen Regulierern abhängig zu sein.
Dafür zahlen sollen zumindest zum Teil die kontrollierten Banken selbst – wie das in Deutschland bereits bei der Finanzaufsicht BaFin üblich ist. EZB-Ratsmitglied Jörg Asmussen hat gemeinsame Teams von EZB- und nationalen Aufsehern vorgeschlagen, um die Basisarbeit zu bewältigen.
Starten soll die Bankenunion bereits zum 1. Januar 2013. Dann soll die EZB allerdings erst für die Banken zuständig sein, die bereits Hilfen aus EU-Töpfen erhalten haben. Im Mai sollen die 25 bis 30 systemrelevanten Banken bestimmt werden, mit deren Überwachung die EZB im Juli 2013 beginnen soll.
Spätestens ab Januar 2014 soll sie alle Banken in der Euro-Zone beaufsichtigen. Die Gesetze zur Einlagensicherung und zu einem Bankenabwicklungsfonds sollen 2013 erarbeitet werden.
Die EU-Bankenaufsicht EBA verliert damit einen Großteil ihrer Aufgaben. Sie soll sich nun darauf beschränken, gemeinsame Regeln für alle Banken zu erarbeiten und dafür zu sorgen, dass sie in ganz Europa eingehalten werden.
Die Londoner Behörde war in der Finanzkrise und bei den jüngsten Stresstests stark in die Kritik geraten. Die Länder der Bankenunion sollen nach Barniers Vorstellungen gegenüber der EBA mit einer Stimme sprechen.
Damit diese nicht von der EZB majorisiert wird, die damit künftig 17 von 27 Stimmen kontrolliert, ist ein Mechanismus geplant, nach dem die EBA Einzelentscheidungen auch gegen das Votum der EZB durchsetzen kann.
Zwei der sechs Vorstandsmitglieder der EBA sollen künftig aus Nichtmitgliedern der Bankenunion kommen. (Reuters)
EZB: Die Europäische Zentralbank
EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
Was die EZB darf und was nicht
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Vorrangiges Ziel:
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
EZB-Rat:
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Unabhängigkeit:
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
(HA/dpa)
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