Die Aufregung war groß: Kölner Richter stuften den Beschneidungs_Eingriff als Körperverletzung ein. Neues Gesetz soll nun Ruhe bringen.

Berlin. Nach den hitzigen Debatten über die unklare Rechtslage bei Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen soll eine neue Gesetzesregelung für Ruhe sorgen. Das Bundeskabinett brachte die Pläne am Mittwoch auf den Weg. Der Eingriff soll demnach in Deutschland erlaubt bleiben. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Und: Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

Die Gesetzespläne aus dem Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehen zudem vor, dass auch Nicht-Ärzte in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes den Eingriff übernehmen können. Bedingung ist, dass die Beschneider besonders dafür ausgebildet sind. Der Gesetzestext soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden.

Nach heftigen öffentlichen Debatten hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Beschneidung auszuarbeiten. Die Regierung machte bei der Arbeit an den Gesetzesplänen viel Tempo. Der Bundestag soll die Neuregelung noch in diesem Jahr beschließen.