Vorsitzende der Muslime stellt Begriff „Kindeswohlvorbehalt” in Frage. Insgesamt gehe Gesetzesentwurf aber in richtige Richtung.

Der Zentralrat der Muslime fordert Nachbesserungen des Entwurfs des Beschneidungsgesetzes, das am Mittwoch im Bundeskabinett beraten wird. Der Vorsitzender des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, stellte am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ in Frage. Dieser Punkt sollte noch diskutiert werden. „Die Eltern haben einen Erziehungsauftrag und den müssen sie natürlich auch erfüllen.“ Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die völlig richtige Richtung, sagte Mazyek. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen.

Nach der Gesetzesvorlage des Justizministeriums soll eine Beschneidung von Jungen zulässig sein, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte.