Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte im Februar ein erstes Urteil gegen Williamson kassiert. Nun wurde erneut Strafbefehl beantragt.

Regensburg. Der Fall des Holocaust-Leugners Bischof Richard Williamson droht sich zu einem Prozessmarathon auszuweiten. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte gegen den Bischof der ultrakatholischen Piusbruderschaft erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht müsse nun darüber entscheiden, sagte ein Behördensprecher am Freitag. Bislang haben sich drei Gerichte - vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht (OLG) – mit dem Fall beschäftigt, und ein Ende ist nicht in Sicht.

Bei Verfahren um Meinungsäußerungen sei es nicht unüblich, dass alle Instanzen durchlaufen werden, sagte der Anwalt des Bischofs, Edgar Weiler aus Frankfurt am Main. „Sollte der Antrag erlassen werden, würden wir Einspruch einlegen.“ Dann würde der Fall erneut beim Regensburger Amtsgericht verhandelt.

Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehensender im Pius-Priesterseminar in Zaitzkofen bei Regensburg den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern bestritten. Der heute 72-Jährige sagte damals: „Ich glaube, dass die historischen Beweise stark, gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“

Das Amtsgericht hatte den Geistlichen 2010 wegen Volksverhetzung zunächst zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt. Im Juli vergangenen Jahres bestätigte das Landgericht Regensburg die Entscheidung, reduzierte jedoch die Strafe auf 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro). Im Februar kassierte dann das OLG Nürnberg das Urteil wegen Verfahrensmängeln. Die Richter hatten bemängelt, dass die Verbreitungswege des Interviews nicht dargelegt worden waren.

„Inhaltlich ist der jetzige Strafbefehl identisch mit dem ersten. Wir haben ihn aber um die Anforderungen des OLG ergänzt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl. So sei belegt worden, dass die Äußerungen des Bischofs sowohl im schwedischen Fernsehen, im Internet als auch in zahlreichen deutschen Zeitungen veröffentlicht wurden. Zu Einzelheiten des Antrags, auch zu der nun beantragten Höhe der Geldstrafe, wollte Meindl keine Angaben machen. Das Amtsgericht Regensburg wird nun voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden, ob der Strafbefehl erlassen wird.

Der Fall hatte seinerzeit die katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Zu der Zeit, als das Interview öffentlich wurde, hatte der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und von drei weiteren Bischöfen der umstrittenen Piusbruderschaft bekanntgegeben. Papst Benedikt XVI. erklärte jedoch, er habe von den Interviewäußerungen nichts gewusst.

Der Fall Williamson belastet auch die derzeitigen Verhandlungen des Vatikans mit den Piusbrüdern. Der mit den Gesprächen beauftragte Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hatte sich als früherer Bischof von Regensburg mehrfach kritisch über die Piusbrüder geäußert. (dpa/abendblatt.de)