In einer Woche soll das Urteil gegen den Holocaust-Leugner falle. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 12.000 Euro.

Regenburg. Das Urteil im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den Bischof der erzkonservativen Pius-Bruderschaft, Richard Williamson, soll am kommenden Montag verkündet werden. Dies entschied die Vorsitzende Richterin Birgit Eisvogel am Ende des ersten Prozesstages am Montag. Der 71-jährige Holocaust-Leugner war wie schon bei der ersten Verhandlung nicht zu dem Prozess am Landgericht Regensburg erschienen.

Während die Verteidigung des Briten eine Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrensfehlern oder sogar einen Freispruch erreichen will, sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine höhere Geldstrafe von nunmehr 12.000 Euro aus. In erster Instanz war Williamson vom Amtsgericht Regensburg im April 2010 zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil er in einem Fernseh-Interview den millionenfachen Judenmord in Gaskammern geleugnet hatte.

Mit seinen Aussagen hatte der Holocaust-Leugner Anfang 2009 weltweit für Empörung gesorgt. Er hatte gegenüber einem öffentlich-rechtlichen TV-Sender aus Schweden behauptet, statt sechs Millionen Juden seien „200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern“ gestorben, aber „nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern“.

Bei der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Regensburg sagte der Anwalt des Holocaust-Leugners am Montag, dass der Angeklagte bei dem Interview mit einem schwedischen TV-Sender getäuscht worden sei. Anlass für das Interview sei der Übertritt eines Pastors der schwedischen Staatskirche zur erzkonservativen Pius-Brüderschaft gewesen, erklärte Anwalt Edgar Weiler.

Inhalt des Interviews, das im Predigerseminar der Pius-Bruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg Ende November 2008 aufgenommen worden war, seien fast eine Stunde lang religiöse Fragen dazu gewesen. Erst in den letzten fünf Minuten sei Williamson zu seiner Einstellung zum Holocaust befragt worden. Dabei sei er mit „Fangfragen“ von dem schwedischen Fernsehjournalisten überrascht worden, so der Jurist.

Die weitere Ausstrahlung des Interviews über das Internet hätte nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis Williamsons erfolgen dürfen, sagte Weiler. Eine „wirksame Einwilligung“ liege nicht vor. Williamson habe keine Vorstellung von der Tragweite gehabt. Auch habe er versucht, die Verbreitung der Interview-Passage noch gerichtlich zu verhindern, was aber nicht gelungen sei. Zuvor sei er davon ausgegangen, dass seine Aussagen nicht in Deutschland veröffentlicht werden, erläuterte der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen an einer Verurteilung Williamsons fest. Er sei sich der Konsequenzen seiner Äußerungen durchaus bewusst gewesen, was er am Ende des Interviews auch zu verstehen gegeben habe. „Williamson wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen“, sagte Oberstaatsanwalt Edgar Zach. Williamson hätte die Fragen abblocken können und diese nicht beantworten müssen.

Williamsons Äußerungen fanden damals vor allem deshalb so große Aufmerksamkeit, weil der Vatikan zur selben Zeit seine Exkommunikation zusammen mit der von drei weiteren Bischöfen der Bruderschaft im Januar 2009 aufgehoben hatte. Die Piusbrüder sind eine Vereinigung katholischer Traditionalisten, die wesentliche Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ablehnt. (epd)