Der Ablauf des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback kann nahezu minutiös beschrieben werden. Über eines der letzten ungeklärten Details soll heute geurteilt werden: Was trug die RAF-Frau Verena Becker zur Bluttat vom 7. April 1977 in Karlsruhe bei?

Stuttgart. Auch das am Freitagnachmittag erwartete Urteil gegen die frühere Terroristin Verena Becker wird voraussichtlich nicht klären können, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe die Todesschüsse beim Buback-Attentat abfeuerte. Der minutiöse Ablauf des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter wurde aber bereits in den 1980er Jahren gerichtlich festgestellt - und zwar in den Urteilen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen die als Mittäter geltenden RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts.

Demnach wurden die Schüsse aus einem Selbstladegewehr "Heckler Koch“ HK 43 vom Soziussitz eines Motorrads abgegeben - einer in Düsseldorf gemieteten Suzuki GS 750. Die beiden Personen auf dem Motorrad waren dunkel gekleidet und trugen "auf olivgrüne Farbe umgespritzte, ursprünglich weiß und rot eingefärbte Vollhelme“, befand das OLG im Jahr 1985.

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An einer Karlsruher Kreuzung lauerten sie dem Dienstwagen von Generalbundesanwalt Buback auf, der sich kurz nach 9 Uhr näherte. Den Wagen steuerte sein Fahrer Wolfgang Göbel, Buback saß auf dem Beifahrersitz, der Justizwachtmeister Georg Wurster unmittelbar dahinter. Als der Wagen an einer roten Ampel halten musste, fuhren die "Kommando“-Mitglieder mit ihrem Motorrad von hinten kommend rechts neben das Auto.

Aus nächster Nähe geschossen

Als die Ampel die Weiterfahrt freigab, zog "der Soziusfahrer“ - das OLG ging damals von einem männlichen Schützen aus - plötzlich aus einer braunen Reisetasche das "an Lauf und Schaft verkürzte“ Selbstladegewehr HK 43. "Er eröffnete unvermittelt und ohne abzusteigen, für die Insassen völlig überraschend, vom Rücksitz des Motorrads aus nächster Nähe schräg von oben nach unten das Feuer“. Er gab "in schneller Folge durch die rechten Seitenfenster mindestens 15 Schüsse ab“. Die Geschosse trafen „die nichts ahnenden Insassen vor allem im Rücken und auf der rechten Körperseite“.

Buback und Göbel erlagen ihren schweren Verletzungen noch am Tatort. Wurster starb sechs Tage später.

Nach dem Attentat flüchteten die Täter mit dem Motorrad in Richtung Innenstadt. An einer Autobahnbrücke im Ortsteil Wolfartsweier versteckten sie die Maschine und die Sturzhelme in der Kammer eines Brückenpfeilers. Ein Komplize erwartete sie dort „abredegemäß in unmittelbarer Nähe“ in einem Alfa Romeo, in dem alle drei die Flucht fortsetzten.

Die Bundesanwaltschaft hatte bei Becker schon 1977 die Tatwaffe gefunden und später an dem Bekennerschreiben Speichelspuren von ihr entdeckt. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben. Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde. Verurteilt wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Die früheren RAF-Mitglieder schweigen bis heute zu der Tat.