Der Bayernkanal prahlt mit Hunderttausenden Online-Aufrufen. Horst Seehofers Attacke gegen die schon beschlossene Rente mit 67 kommt im Internet gut an.

München/Hamburg. Der umstrittene Vorstoß von CSU-Chef Horst Seehofer zur Rente mit 67 hat zwar in der eigenen Partei sowie bei den Berliner Koalitionspartnern CDU und FDP für Ärger gesorgt, dafür aber als Video viele Fans gefunden. Bis zum Freitag wurde ein entsprechendes Seehofer-Statement beim „Bayernkanal“ auf YouTube mehr als 67.250 Mal aufgerufen. Es ist damit das „erfolgreichste Video“ auf dem Kanal, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Der „Bayernkanal“ war am 12. November 2009 von Seehofer gestartet worden. Seitdem wurden mehr als 190 Videos veröffentlicht, die nach Angaben der Staatskanzlei insgesamt über 315.000-mal angesehen wurden. Seehofer sagte: „Wir haben uns für einen eigenen Video-Kanal auf YouTube entschieden, um den Menschen Politik aus erster Hand anschaulich, lebendig und modern zu vermitteln, besondere Einblicke zu ermöglichen und aktiv auf einem Umfeld präsent zu sein, auf dem sich viele, besonders auch junge Menschen, informieren.“ Die Zahlen belegten den Erfolg. Der Ministerpräsident kündigte an: „Deshalb werden wir unser Angebot an Videofilmen weiter ausbauen, um interessante Innenansichten, knappe Infos und kurze Bewertungen zu aktuellen politischen Themen zu bieten.“

In dem Hitvideo vom 18. Oktober 2010 kritisiert Seehofer unter anderem: „Wenn nun die Wirtschaft glaubt, sie müsste auf der einen Seite die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr propagieren, auf der anderen Seite aber die über 50-Jährigen in Deutschland nicht mehr beschäftigt, sondern jüngere Kräfte aus dem Ausland holt, dann fehlt mir jedes Verständnis dafür.“ Denn wenn man die über 50-Jährigen in Deutschland nicht beschäftige, heiße die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die betroffenen Menschen „nichts anderes als Kürzung der Renten“. Der CSU-Chef fügte hinzu: „Wenn das die Strategie für die Zukunft ist, werde ich alles tun, damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder rückgängig gemacht wird.“