Neun Monate nach den Berliner Mai-Krawallen hat das Landgericht zwei junge Männer vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Berlin. Den damaligen Schülern war vorgeworfen worden, am Abend des 1. Mai 2009 in Kreuzberg einen Molotow-Cocktail gegen Polizisten geschleudert zu haben. Die Richterin sagte, es habe sich „nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren.“

Die heute 20 und 17 Jahre alten Berliner saßen mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft. Im Dezember kamen sie überraschend auf freien Fuß. Familienangehörige und Freunde brachen bei der Verkündung des Urteils in Jubel aus.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft, die mehrjährige Haftstrafen gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte erstmals in der Geschichte der Mai- Krawalle Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Bei dem Wurf des Brandsatzes war eine Frau getroffen und schwer verletzt worden.

Die damaligen Schüler hatten von Anfang an die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie seien das Opfer einer Verwechselung geworden. Der 20-Jährige hatte noch betont, er fühle sich als Bauernopfer von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungserfolge gebraucht hätten. Ein Polizist hatte in dem Prozess ausgesagt, dass die Ermittler nach den Mai-Krawallen völlig überlastet gewesen seien. Es habe ein „allgemeines Tohuwabohu“ geherrscht.

Freunde, Unterstützer und Angehörige hatten immer wieder gegen den Prozess demonstriert und der Justiz vorgeworfen, sich mit ihrer harten Linie politischem Druck zu beugen. Das Gericht betonte bei der Urteilsverkündung, es habe keinen Druck gegeben.

Nach den Mai-Ausschreitungen waren Forderungen nach harter Bestrafung von Randalierern laut geworden. 479 Polizisten waren durch Flaschen und Steine verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 153 Anklagen nach dem 1. Mai 2009 erhoben.