Karlsruhe. Doppelnamen sind nicht wirklich immer praktisch. Selbst Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird ihr eigener Name manchmal ein wenig zu lang sein. Im Moment allerdings kann sie ihn gut gebrauchen, denn eigentlich müsste sie sich so zweiteilen wie ihren Namen. Der eine Teil als Bundesjustizministerin hätte gestern in Karlsruhe gegenüber den Richtern des Bundesverfassungsgerichts Platz nehmen und für die Bundesregierung das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verteidigen müssen. Der andere Teil als Bürgerrechtlerin hätte bei den Beschwerdeführern sitzen müssen, denn sie ist eine von ihnen. Leutheusser gegen Schnarrenberger.

Um dieser Zwickmühle zu entgehen und - auf welcher Seite auch immer - nicht gegen sich selbst argumentieren zu müssen, kam die FDP-Politikerin gar nicht erst. Stattdessen schickte sie für Regierungsseite ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann. Bei denen, die das Gesetz als verfassungswidrig ablehnen, saßen diesmal ihre altliberalen Bürgerrechtsgefährten Burkhard Hirsch und Gerhart Baum ohne sie im Gerichtssaal. Dabei sind die drei ein erfolgreiches Team. Gemeinsam zogen sie erfolgreich 2004 gegen den Großen Lauschangriff vor das Bundesverfassungsgericht, für den Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 1996 - von ihrer eigenen Partei alleingelassen - als Bundesjustizministerin zurückgetreten war. Eine späte Genugtuung für die Politikerin, die bisher auch die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnete. Der "Speicherwahn" sei gefährlich, sagte sie vor zwei Jahren dem "Spiegel". Als Bundesjustizministerin muss sie sich jetzt zurückhalten und die Linie ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) vertreten, die das Gesetz durchsetzte. Doch schon aus dem Koalitionsvertrag liest sich die ablehnende Haltung der Liberalen heraus. Diesmal steht die Partei hinter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.