Berlin. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat die Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter auch nach Verbüßen ihrer Haft verteidigt. Dies sei keine Verlängerung der Strafe sondern diene allein dem Schutz der Öffentlichkeit, sagte er der "Berliner Zeitung". Bosbach reagierte auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Dieser hatte die rückwirkende Sicherungsverwahrung von Gewaltverbrechern in Deutschland als menschenrechtswidrig verurteilt.

Bosbach forderte eine gründliche Auswertung der Urteilsgründe. Die Sicherungsverwahrung sei "unverzichtbar zum Schutz vor unverbesserlich gefährlichen Gewalttätern", sagte er. Nach dem Straßburger Urteil verstoßen die deutschen Vorschriften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Straßburger Richter gaben einem mehrfach verurteilten 52-Jährigen recht, der seit 18 Jahren in einem hessischen Gefängnis in Sicherungsverwahrung untergebracht ist. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 1986 galt für eine solche Verwahrung eine Höchstdauer von zehn Jahren. Heute kann eine unbefristete Sicherungsverwahrung auch rückwirkend verhängt werden.