Justizminisiterin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger will das bestehende komplizierte System vereinfachen.

Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerNach hat am Wochenende ein neues Konzept zur Sicherungsverwahrung angekündigt. „Wir haben in der Koalition vereinbart, das komplizierte System der Sicherungsverwahrung in einem in sich schlüssigen Konzept zu harmonisieren“, sagte die FDP-Politikerin der „Bild“-Zeitung. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sieht laut „Tagesspiegel“ (Montagausgabe) jetzt die Bundesländer in der Pflicht, eigene Vollzugsgesetze zu erlassen.

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Grund für das neue Konzept ist einen Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Die gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann verhängte Sicherungsverwahrung hätte nicht nachträglich verlängert werden dürfen, befand der Gerichtshof. Nach den Worten von Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, man werde auf rechtsstaatlicher Grundlage „den notwendigen Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung zum Ausgleich bringen“. Sie betonte, dass das EU-Urteil ein Einzelfall sei. Der Gerichtshof habe das deutsche System der Sicherungsverwahrung nicht infrage gestellt.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Gerichtshof hat den Vollzug der Verwahrung in Deutschland kritisiert. Das ist zunächst mal eine Rüge für die Länder, die dafür zuständig sind. Sie sollten jetzt eigene Vollzugsgesetze erlassen. Wichtig ist, dass die Betroffenen endlich psychologisch betreut werden.“ Auch der Bundesgesetzgeber sei gefordert: „Die ständig steigende Zahl Verwahrter muss wieder abnehmen. Sie steht außer Verhältnis zur tatsächlichen Bedrohung“, sagte Montag und fügte hinzu: „Es gibt immer weniger schlimme Sexualverbrechen oder Kindstötungen, die Höchstzahlen hatten wir in den fünfziger Jahren.“

Auch wenn jetzt gefährliche Täter freikämen, könne man reagieren, sagte Montag. „Der Staat ist nicht hilflos. Es gibt das Instrument der Führungsaufsicht. Man kann Tätern ein engmaschiges Netz an Auflagen knüpfen.“