Die Gemeinden haben in der Bundesrepublik Deutschland politisch, rechtlich und finanziell eine starke, weitgehend selbstständige Stellung. Der Begriff der "kommunalen Selbstverwaltung" beschreibt, was der Artikel 28 im Grundgesetz garantieren soll. Die Kommunen finanzieren Schulen und Kindergärten, kulturelle Einrichtungen wie Theater und Bibliotheken, die Betreuung von alten Menschen, Parks und Sportanlagen, und sie sind auch zuständig für soziale Leistungen wie Wohngeld und Hartz IV. Die Gemeinden finanzieren ihre Haushalte in hohem Maße auch durch eigene Steuereinnahmen. Dazu gehören die Grundsteuern und die Gewerbesteuer. Zudem sind die Gemeinden mit 15 Prozent an der Einkommenssteuer und mit gut zwei Prozent an der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, beteiligt. Für die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen wie Straßenreinigung und Friedhöfe nehmen die Gemeinden Gebühren. Auch ihre Verwaltungsleistungen werden bei den Bürgern in Rechnung gestellt. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bekommen die Gemeinden auch noch Mittel von den Bundesländern.