Ein 45 Jahre alter Kölner hat durchgesetzt, dass er über seine Tochter mitbestimmen darf – nicht nur die Mutter.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Single-Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

Jetzt kommen auf Deutschland vermutlich juristische Probleme und möglicherweise Gesetzesreformen zu. Nach geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. Der Kläger will unter anderem darüber mitentscheiden können, wo das Kind lebt und zur Schule geht. Das Bundesjustizministerium stellte klar, dass es bei der Grundrechtsbeschwerde in Straßburg nicht um das Umgangsrecht geht, also das Recht des Vaters sein Kind zu sehen.

Die Organisation „Väteraufbruch“ sagte der Agentur epd, das Urteil sei ein Fortschritt, gehe aber nicht weit genug. Der deutsche Gesetzgeber müsse nun dafür sorgen, dass ledige Väter ein Sorgerecht erhielten, ohne es vor Gericht einklagen zu müssen, forderte Rainer Sonnenberger aus dem Bundesvorstand der Vätervereinigung. (dpa)